Auf der Vorderseite enthalten die Wahlbenachrichtigungen für jede wahlberechtigte Person
individuelle Hinweise dazu, in welchem Wahlraum am Wahlsonntag die Stimmabgabe
möglich ist, ob dieser barrierefrei zugänglich ist und allgemeine Informationen rund um die
Briefwahl. Zudem ist ein entsprechender QR-Code zur Briefwahl-Beantragung unten rechts
mit eingedruckt – mit diesem kann die Briefwahl mit einem Smartphone oder Tablet bequem
und schnell digital beantragt werden.
Wer den Briefwahlantrag nicht digital stellen möchte oder kann, hat auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigung einen Briefwahlantrag zum manuellen Ausfüllen abgedruckt.
Die Briefwahlunterlagen können online (besonders einfach über den QR-Code auf der
Wahlbenachrichtigung), schriftlich (per Brief, Mail, Fax) oder persönlich im Briefwahlbüro
beantragt werden. Selbstverständlich besteht dort auch wieder die Möglichkeit, sofort zu
wählen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Das Briefwahlbüro befindet sich – wie bei der Europawahl 2024 - im Erdgeschoss des Neuen Rathauses, Raum 061 (barrierefrei zugänglich), Willy-Brandt-Platz 2, und ist von Donnerstag, 6. bis Freitag, 21. Februar zu folgenden Zeiten geöffnet:
- montags bis mittwochs: 8 - 16.30 Uhr,
- donnerstags: 8 - 17.30 Uhr,
- freitags: 8 - 12 Uhr (am 21. Februar bis 15 Uhr)
- samstags (außer am 22. Februar): 10 - 12.30 Uhr.
Aufgrund der verkürzten Briefwahlzeit erfolgt erstmals zusätzlich eine Öffnung am Sonntag,
9., und 16. Februar, in der Zeit von 10 bis 12.30 Uhr.
Bitte beachten: Bearbeitung und Versand der Briefwahlanträge kann erst ab dem 4. Februar
erfolgen, da dann die entsprechenden Stimmzettel im Wahlbüro vorliegen.
Für Rückfragen stehen jederzeit die Mitarbeiter des Wahlbüros unter Tel. 02043/99-
2204 und 02043/99-2203 zur Verfügung.
Informationen zum Thema „Briefwahl“ sind auch im Internet auf der Homepage der Stadt
Gladbeck unter www.gladbeck.de eingestellt.