Möglich machen dies Fördermittel aus dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Kommunen zur Verfügung gestellt hat. Inhaber der Gladbeck-Card können wie gewohnt am Kassenautomaten den Punkt „Gladbeck-Card“ auswählen, anschließend dem Hallenbadpersonal ihren Ausweis vorlegen und erhalten dann Zutritt zum Hallenbad. Personen ohne Gladbeck-Card können alternativ auch einen Nachweis über den Leistungsbezug vorzeigen und erhalten dann ebenfalls freien Eintritt.
Die Gladbeck-Card wird von der Stadt Gladbeck herausgegeben, um bestimmten Personengruppen die verstärkte Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Sie muss im Bürgeramt beantragt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.gladbeck.de/gladbeck-card.