Mehrbelastung vermieden
So wurde für die Straßenreinigung ein Gebührenbedarf von runde 1,9 Mio. Euro ermittelt, der
damit nur geringfügig über dem Bedarf des laufenden Jahres liegt (+0,21 Prozent). Eine
Anpassung der geltenden Tarifsatzung ist daher nicht erforderlich, so dass die Gebührensätze
für die Straßenreinigung in 2025 konstant bleiben. Bürger zahlen dann weiterhin 4,87
Euro pro laufenden Meter für die Straßenreinigung und 9,43 Euro pro laufenden Meter für
die Innenstadtreinigung. Auch in der Abfallbeseitigung gibt es gute Nachrichten: Auch bei
der Abfuhr der Mülltonnen bleiben die Tarife für 2025 im Vergleich zu 2024 unverändert.
„Obwohl die vom Kreis Recklinghausen festgelegte Gebühr für die Entsorgung der Rest- und
Sperrmüllabfälle im Müllverbrennungskraftwerk RZR Herten im nächsten Jahr um rund zehn
Prozent steigen werden, ist es dem ZBG gelungen, den Gebührenbedarf mit rd. 10,5 Mio.
Euro stabil zu halten“, erläutert ZBG-Betriebsleiter René Hilgner. Mengenrückgänge und eine
Entnahme aus der Gebührenrücklage machten dies möglich. Lediglich einige wenige
Einzeltarife für Sonderabfuhren mussten durch den Anstieg der Kreisgebühr angepasst
werden. Eine Mehrbelastung für die Gladbecker Haushalte konnte somit vermieden werden.
Neuausrichtung der Tarifstruktur
Bei den Friedhofsgebühren hat der ZBG einen geringen Mehrbedarf von knapp 0,6 Prozent
gegenüber dem Vorjahr ermittelt. Mit 2,3 Mio. Euro liegt der Gebührenbedarf für 2025
jedoch nahezu auf dem Niveau von 2024, was nicht zuletzt durch den aus dem städtischen
Haushalt finanzierten Anteil ermöglicht wurde. „Durch eine Neuausrichtung der Tarifstruktur
konnten wir einzelne Tarife für unterschiedliche Bestattungsformen jedoch nochmals senken,
um marktgerechte Gebühren in Hinblick auf die umliegenden Bestattungseinrichtungen zu
erheben“, freut sich René Hilgner