Grundlage für den Aktionsplan sind Lärmkarten, die für Gladbeck auf dem Online-Portal des Landes „Beteiligung NRW“ veröffentlicht worden sind. Ziel der Lärmkartierung ist es, einen aktualisierten Aktionsplan zur Bekämpfung der wesentlichen Quellen des Straßenlärms zu erstellen und durch den Rat der Stadt zu verabschieden.
Die Kommunen aller EU-Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen. Erfasst wurden in den Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen, aber keine kommunalen Straßen. In Gladbeck sind die Autobahnen A2 und A31, die B224 und verschiedene Landesstraßen berücksichtigt worden. So ist zum Beispiel Wohnbebauung an der Landstraße von Lärm oberhalb der Richtwerte betroffen. Für die Kommune besteht die Aufgabe, bis zum Sommer 2024 den Lärmaktionsplan fortzuschreiben bzw. zu verabschieden.
Lärmschutzgebiete
Die Erkenntnisse der Lärmkartierung fließen in zukünftige Planungen im Bereich Straßenbau und für die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen ein. Die Lärmaktionsplanung ermöglicht neben den Maßnahmen, die den Lärm direkt mindern sollen, die Festlegung von „ruhigen Gebieten“ in Gladbeck, die vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden sollen.
Für die erste Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ergebnisse der Lärmkartierung, die für kleinere Kommunen wie Gladbeck durch das Land NRW erstellt wurden, im Onlineportal vorgestellt. Nach Auswertung der Hinweise und der Erstellung erfolgt im weiteren Verlauf die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier wird der erste Entwurf des Lärmaktionsplans vorgestellt.
Die Beteiligung für Bürger ist über das Online-Portal „Beteiligung NRW“ im Zeitraum vom 26. September bis zum 31. Oktober 2023 möglich.
Link zur Beteiligung:
https://beteiligung.nrw.de/portal/gladbeck/beteiligung/themen/1004195