Damit nicht kurz vor Reiseantritt Stress entsteht und schlimmstenfalls die Reise storniert
werden muss, falls die Dokumente in Kürze ablaufen oder bereits ungültig geworden sind,
sollten Bürger bereits heute einen Blick auf Ausweis und Pass werfen und
gegebenenfalls neu beantragen. Die Herstellung der Ausweisdokumente – insbesondere der
Reisepässe – kann bis zu sechs Wochen nach der Antragstellung dauern.
Persönliche Vorsprache erforderlich
Die persönliche Vorsprache jedes Antragstellers (auch Kleinkinder und Babys) ist erforderlich.
Zur Antragstellung wird das alte Ausweisdokument und ein aktuelles (max. sechs Monate alt)
digitales biometrisches Foto benötigt. Gegen eine Gebühr in Höhe von sechs Euro kann auch
ein Foto am Selbstbedienungsterminal vor Ort aufgenommen werden. Handelt es sich um
das erste Ausweisdokument, so ist die Geburtsurkunde mitzubringen.
Termine und Kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt für Reisepässe:
• Personen unter 24 Jahre: 37,50 Euro,
• Personen über 24 Jahre 70 Euro,
Personalausweise:
• Personen unter 24 Jahre: 27,60 Euro,
• Personen über 24 Jahre 46 Euro.
Zur Beantragung der Dokumente im Bürgeramt wird ein Termin benötigt. Dieser kann online (www.gladbeck.de/onlinetermin) oder telefonisch unter Tel. 02043 / 99-2999 vereinbart werden.
Darüber hinaus werden auf den zuvor beschriebenen Wegen tagesaktuelle Termine je nach Personalkapazität für den laufenden Tag ab 8 Uhr morgens vergeben.