Dennoch appelliert Bürgermeisterin Bettina Weist an die Gladbeckerinnen und Gladbecker, nach Möglichkeit auf das Feuerwerk zu verzichten: „In diesem Jahr ist es vernünftig, nicht nur mit Rücksicht auf kleine Kinder, ältere Menschen und auch Haustiere auf die Silvester-Knallerei zu verzichten. Wir sollten in der derzeitigen Krisensituation auch daran denken, dass Ärzte, Krankenhauspersonal, Rettungsdienste und Polizei zum Jahreswechsel auch ohne Böller und Raketen bereits alle Hände voll zu tun haben. Daher meine Bitte: Handeln Sie verantwortungsvoll, feiern Sie im kleinen Kreis unter Einhaltung der aktuellen Regeln!“
Öffentlich veranstaltete Feuerwerke werden untersagt
Darüber hinaus bleibt unabhängig von den Corona-Bestimmungen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten. Das Abfeuern der Feuerwerkskörper ist grundsätzlich nur in der Zeit zwischen dem 31. Dezember um 0 Uhr und dem 1. Januar um 24 Uhr erlaubt. Der Verkauf ist grundsätzlich erst ab dem 29. Dezember freigegeben. Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.