Dies geschieht, um die dritte Welle der Pandemie zu bremsen und den rapiden Anstieg der Infektionen zu stoppen. Als eine zentrale Maßnahme sieht das Gesetz auch eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr vor. Ausgenommen ist das Treiben von Sport allein bis 24 Uhr. Die Stadt Gladbeck wird die Einhaltung der Regelung in enger Abstimmung mit der Polizei kontrollieren. Dazu ist vorgesehen, die Dienstzeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) unter der Woche und an den Wochenenden bis mindestens Mitternacht zu erweitern.
Zur Kontaktvermeidung sind private Treffen nur noch zwischen einem Haushalt und maximal einer weiteren Person zulässig. Für den Einzelhandel des täglichen Bedarfs gelten dann begrenzte Kundenzahlen je nach Größe des Geschäftes. Der übrige Einzelhandel darf bis zu einer Inzidenz von 150 Terminshopping mit tagesaktuellem Schnelltest anbieten, bei höheren Inzidenzen bleiben die Geschäfte geschlossen und es wird lediglich „Click & Collect“ möglich sein. Körpernahe Dienstleistungen, wie medizinische und ähnliche Dienstleistungen, bleiben mit FFP2-Maske erlaubt, ebenso sowie Friseurbesuch und Fußpflege zusätzlich mit tagesaktuellem Schnelltest. Gastronomie (ausgenommen Abhol- und Lieferservice), Kultur und Freizeitangebote werden ebenfalls geschlossen bleiben oder wieder eingeschränkt werden. Auch Schulen sollen bei einer Inzidenz von über 165 Distanzunterricht anbieten. Liegt die Inzidenz unter diesem Wert, ist mit 2-maligem Test pro Woche Wechselunterricht möglich.
Noch heute tagt der Krisenstab der Stadt Gladbeck über die weitere Umsetzung der bevorstehenden Maßnahmen.