Auch bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten wie Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeld sowie nachbarschaftliche Belange können durch eine Schiedsperson unbürokratisch beigelegt werden.
Um zerstrittene Parteien zu einigen und den sozialen Frieden unter ihnen wieder herzustellen, sollten die Bewerber Menschenkenntnis und Verständnis mitbringen. Die darüber hinaus erforderlichen Kenntnisse werden durch Aus- und Fortbildung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und -frauen (BDS) vermittelt. Die Kosten hierfür werden, wie auch die Sachkosten, zu denen insbesondere eine Amtsraum- und Fallentschädigung gehören, von der Stadt Gladbeck getragen.
Auf fünf Jahre gewählt
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Gladbeck für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Bewerber müssen zwischen 25 und 70 Jahre alt sein und in Gladbeck-Mitte/ Ellinghorst wohnen.
Bewerbungen können bis zum 5. November an Bürgermeisterin Bettina Weist, Büro der Bürgermeisterin, Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck, gerichtet werden. Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Ausführliche Informationen erhalten Interessierte bei Julia Zimmermann unter 02043/ 99-2234.