Rechtsmittel nutzen
In einem ersten Schritt schlägt die Bürgermeisterin für die nächsten Sitzungen des Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss (HFDA) am 4. September sowie des Rates am 7. September der Lokalpolitik vor, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan samt Veränderungssperre zu treffen, der das Areal rund um das Hotel Van der Valk als Sondergebiet „Hotel“ festsetzt. Eine entsprechende Vorlage wird aktuell durch die Verwaltung erarbeitet. Somit wäre für die Immobilie in Zukunft nur noch eine Hotelnutzung möglich, es sei denn, das Land greift auf krisenbedingte Ausnahmeregelungen im Baugesetzbuch zurück. „Greift das Land in das Planungsrecht der Kommune ein, so werden wir im Zweifel auch alle Rechtsmittel dagegen nutzen“, zeigt sich die Bürgermeisterin entschlossen, das klare Votum des Rates gegen das Land weiter zu verfolgen.
„Dieser Schritt wird die ZUE nicht zwangsläufig komplett verhindern, er dokumentiert aber den planerischen Willen des Stadtrats für den Hotelstandort und gibt uns die Möglichkeit, nach jetziger Rechtslage Einfluss auf die Nutzungsdauer zu nehmen und den Prozess insgesamt deutlich zu erschweren“, erläutert Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer.
Beste Lösung für Gladbeck entwickeln
Stadt und Bürgermeisterin sehen sich weiter in der Verantwortung, die beste Lösung für Gladbeck bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen zu entwickeln. „Die Verweigerung des Landes, weitere Gespräche auf Augenhöhe mit der Stadt Gladbeck zu führen und diese an den weiteren Planungen zu beteiligen, machen diese Schritte notwendig“, betont die Bürgermeisterin.