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Bergschäden noch frühzeitig melden

Von den Folgen des Bergbaus ist praktisch jedes Gebäude in Grafenwald und Kirchhellen betroffen.

Kirchhellen - Der letzte Kohleabbau war 2018 und trotzdem muss man schon an Verjährung denken. Risse, Schieflagen und Funktionsstörungen am Gebäude und deren Grund-Leitungen sind die typischen Merkmale für Bergschäden. Dafür zahlt die RAG eine Entschädigung oder nimmt eine Reparatur vor, wenn der Bergbau nachweislich der Verursacher ist.

Alle Schäden, die durch den Bergbau verursacht wurden, unterliegen nach dem letzten Abbau aus 2018 den Verjährungsfristen. „Das ist eine Frist von maximal 30 Jahren und eine sogenannte Kenntnisfrist von drei Jahren nach den letzten Einwirkungen“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Große-Sender von der Kanzlei Zura und Partner. Es gibt unterschiedliche Fristen, die in allen Bereichen der Bergschäden zu beachten sind. Ganz wichtig sind die Übertragungen der Bergschadensersatzansprüche beim Veräußern oder Kauf eines Objekts im Bergschadensgebiet. Nicht jeder Notar achtet darauf und es können so nur all zu leicht Ansprüche untergehen. Thomas Große-Sender ist Fachanwalt auf diesem Gebiet und weiß genau, worauf zu achten ist.

Häufig sind es aber nicht nur Risse und Schieflagen, die zu Schäden führen. Es gibt auch für Firmen und landwirtschaftliche Betriebe einen wirtschaftlichen Ausfall, der oft in extrem hohen Summen vorkommt. Ein Betrieb muss weiterlaufen, betont Thomas Große-Sender. Hier hängen Existenzen davon ab. Hinzu kommt, dass sich Schäden oft nur mit technischen Hilfsmitteln feststellen lassen – Schäden an den Grundleitungen nur mit einer Kamerabefahrung oder Schieflagen nur mithilfe einer Messung. „Viele Eigentümer bemerken gar nicht, dass ihr Haus schief ist“, so Magnus von Bormann, der ein Vermessungs- und Sachverständigenbüro leitet.

Merkantiler Minderwert

Wichtig für Hauseigentümer ist der sogenannte Merkantile Minderwert. Eigentümer, an deren Haus während des Abbaus größere Maßnahmen durchgeführt wurden, haben einen Anspruch auf eine Entschädigung für den „merkantilen Minderwert“ – ähnlich wie bei einem Fahrzeug mit Unfallschaden. Den können Sie allerdings nur wenige Jahre geltend machen. Auch hierbei steht Rechtsanwalt Große-Sender mit Rat und Tat zur Seite. „Wir machen grundsätzlich die Anfrage, damit jeder Eigentümer immer auf der sicheren Seite sind, dass auch nichts verloren geht.“

Regulierung auch noch nach 2018

  • Die RAG entschädigt Bergschäden auch nach dem Ende des Bergbaus.
  • Das Unternehmen hat dafür Rückstellungen gebildet, aus denen die Entschädigungen gezahlt werden.
  • Falls der Eigentümer einen Anwalt und Sachverständigen einschaltet, um einen Schaden festzustellen, übernimmt die RAG auch die Kosten, wenn ein Bergschaden vorliegt.
  • Zura und Partner mit Rechtsanwalt Thomas Große-Sender in Essen sind unter der 0201-1855670 zu erreichen.
  • Das Vermessungs- und Sachverständigenbüro von Bormann aus Herne ist unter der 02325-5910005 zu erreichen.

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