Die neue Satzung spricht dem Verursacher der Kosten – in diesem Fall die Stadt Bottrop – die Verpflichtung der Kostenübernahme für die Hausanschlüsse ab. Die Stadt berief sich mit der Vorlage des neuen Entwurfs auf eine Mustersatzung: „Eine solche städtische Kostentragungspflicht des Entwässerungsträgers wird nach Kenntnis der Verwaltung und des Städte- und Gemeindebundes NRW in keiner anderen NRW-Kommune geregelt“, heißt es von Seiten der Verwaltung.
Grafenwälder müssen jetzt in die Tasche greifen. „In der Ratssitzung wurde erläutert, dass die meisten Eigentümer ihre Grundstücke unmittelbar an der Kanalisation haben und dadurch keine hohen Kosten auf sie zukommen. Für Grundstücke, die weiter entfernt liegen, gibt es unterschiedliche Lösungen. Dies soll mit den Eigentümern erörtert werden“, erklärt Ulrich Schulze von der Pressestelle der Stadt Bottrop. Auch auf die Grundstückseigentümer an den nächsten geplanten Bauabschnitten in Grafenwald Mitte kommen in den Folgejahren Kosten zu. Die Fertigstellung jener Abschnitte ist bis 2025 vorgesehen.