Aber der Reihe nach. Die Wählerinnen und Wähler, darunter auch rund 1.300 Neuwähler seit der Europawahl entscheiden in Direktwahl zunächst, wer als Stadtoberhaupt für die kommenden fünf Jahre Chef der Verwaltung und Repräsentant der Stadt Bottrop sein wird. Zur Wahl stellen sich neben Amtsinhaber Oberbürgermeister Bernd Tischler (SPD) fünf weitere Kandidaten. Andrea Swoboda (Bündnis 90/Die Grünen), Marianne Dominas (ÖDP), Andreas Bucksteeg (Freie Demokraten/FDP), Michael Gerber (DKP) und Günter Blocks (Die Linke) bilden die Auswahl. Die Wahl findet nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt. Gewählt ist die Kandidatin oder der Kandidat, die oder der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, ist zwischen den zwei Bestplazierten eine Stichwahl durchzuführen. Die wurde von der Stadt Bottrop für den 27. September 2020 terminiert.
In allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl werden am Wahlsonntag auch die 54 Mitglieder des neuen Stadtrats gewählt. 27 von ihnen erhalten über den Wahlerfolg in ihrem Wahlbezirk ein Direktmandat, die übrigen 27 erhalten ihr Ratsmandat über die Reservelisten der an der Wahl teilnehmenden Parteien. Die jeweiligen Sitze werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren aus dem Wahlergebnis hergeleitet. Insgesamt acht Parteien bewerben sich um die Mandate im Stadtrat. SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, ÖDP, DKP, Die Linke und AfD werfen ihre Hüte in den Ring und werben um die Wählerstimmen. Bei der letzten Stadtratswahl im Jahr 2014 erreichte die SPD 26 Sitze, die CDU 16, Bündnis 90/Die Grünen und ÖDP je 3, FDP, DKP, Die Linke je 2 und die AfD einen.
Ebenfalls acht Parteien treten für die Bezirksvertretung Kirchhellen zur Wahl an. Bisher arbeiten fünf von ihnen in dem Gremium, das sich für die Belange der Kirchhellener Bürgerinnen und Bürger einsetzt. Neben der CDU (8 Sitze) sind dort die SPD (4), Bündnis 90/Die Grünen, FDP und ÖDP (je ein Sitz) vertreten. Die Bezirksvertretung Kirchhellen kommt durchschnittlich fünf Mal im Jahr zusammen und befasst sich mit Kirchhellener Themen, für die sie teilweise auch alleinige Entscheidungshoheit hat. Ideen und Vorschläge aus der Bezirksvertretung gehen als Arbeitsauftrag an die Stadtverwaltung oder als Antrag an die Entscheidungsgremien in Bottrop, sprich in die zuständigen Ausschüsse oder den Stadtrat.
Erstmalig wählen können die Wählerinnen und Wähler das neue Ruhrparlament. "Ruhrparlament" nennt man die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr und damit die einzige demokratisch legitimierte und verlässliche regionale Kammer der Metropole Ruhr. Das Ruhrparlament ist Forum für die elf kreisfreien Städte und vier Landkreise der Region. Ihm gehören auch die 15 Oberbürgermeister und Landräte durch ihr Amt an. Die erstmalige Direktwahl des Ruhrparlaments wird durch eine Novelle des RVR-Gesetzes aus dem Jahr 2015 möglich.
Auch der Integrationsausschuss wird am 13. September gewählt. Er soll sich mit dem Rat der Stadt über die Themen und Aufgaben der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Bottrop abstimmen. Darüber hinaus kann er sich mit allen Angelegenheiten der Stadt Bottrop befassen. Auf Antrag sind seine Anregungen oder Stellungnahmen dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorzulegen. Wahlberechtigt sind hier mit Vollendung des 16. Lebensjahres all diejenigen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder als Kind ausländischer Eltern durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben.
Für die Oberbürgermeisterwahl, die Wahl zum Stadtrat und der Bezirksvertretungen sowie die des Ruhrparlaments sind bei Kommunalwahlen in NRW Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, wahlberechtigt.
Die Stadt Bottrop hat am 13. August die Briefwahlstellen im Saalbau und in der Bezirksverwaltungsstelle in Kirchhellen geöffnet. Öffnungszeiten sind jeweils montags und dienstags von 8.30 bis 17 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 16 Uhr. Die Stadt Bottrop erklärt zu dem Briefwahlprozedere: „Das persönliche Aufsuchen der Briefwahlstellen sollte in Corona-Zeiten die Ausnahme bleiben. Es empfiehlt sich für Personen aus Risikogruppen, verstärkt die digitale oder schriftliche Briefwahlbeantragung zu nutzen.“
Immer beliebter wird die Beantragung der Wahlunterlagen via Smartphone. Mit diesem scannt man den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Dieser verlinkt auf eine einfache Erfassungsoberfläche und die Eingabe des Geburtsdatums genügt dann für die Briefwahlbeantragung.
Wer das Briefwahlverfahren nicht möchte, kann am 13. September sein Wahllokal aufsuchen. Gewählt werden kann in der Zeit von 8 bis 18 Uhr.