Auf Nachfrage der Redaktion erklärte der Baudezernent Klaus Müller: „Wir haben keineswegs einen Teil vergessen. Viel mehr ist das Gegenteil der Fall: Wir haben mehr gemacht.“ Bei der Fahrradspur auf der Schneiderstraße handelt es sich um einen Angebotsstreifen, der in jenen Bereichen entstand, wo der Platz es ermöglichte. Normalerweise gilt in einer Tempo-30-Zone, dass Fahrräder und motorisierte Fahrzeuge auf einer gemeinsamen Fahrbahn fahren. „Deshalb trennt den Radweg keine durchgezogene Linie von der Fahrbahn. Es handelt sich hier um ein Angebot für die Radfahrer, das wahrgenommen werden kann, aber nicht muss. Wir haben es gut gemeint und wollten den Radfahrern zumindest für den Großteil der Schneiderstraße eine sichere Alternative bieten.“ Der neue Radweg endet vor der Grundschule Grafenwald. Unmittelbar hinter der Kreuzung an der Schule führt der bereits vorhandene Radweg weiter. Dort halten die Schulbusse und Eltern, die ihre Kinder von der Schule abholen. „Dadurch ist die Straße an dieser speziellen Stelle nicht breit genug für eine Weiterführung des Angebotsstreifens“, so Müller.
Starkregen ist kein Maßstab
Am vergangenen Sonntag wurden große Teile des Ruhrgebiets von heftigem Starkregen heimgesucht. Besonders an der neuen Schneiderstraße klagen die Anwohner über Überschwemmungen. Die Zahlen der Emschergenossenschaft zeigen, dass es so eine Niederschlagsmenge wie rund um die Schneiderstraße seit mehr als 30 Jahren nicht mehr gegeben hat. „Es handelte sich um einen außergewöhnlich starken Regen, der nicht als regulärer Maßstab gelten kann“, führt Müller aus.
Mit dem Neubau der Straße wurde der bereits vorhandene Mischwasserkanal zu einem Schmutz- und Niederschlagskanal getrennt. Wichtig ist es zu beachten, dass zwischen einer Überflutung und einem Überstau unterschieden werden muss. Ein Überstau, wie er am Sonntag auf der Schneiderstraße zu erleben war, wird durchschnittlich einmal alle drei Jahre in Kauf genommen. Dabei staut sich das Wasser in der Kanalisation und tritt auf die Straße aus. Schäden entstehen dabei jedoch nicht. Von einer Überflutung spricht man erst, wenn Keller anfangen vollzulaufen oder Gegenstände über die Straßen schwimmen. Eine Überflutung richtet Schaden an und wird deshalb nur alle 20 Jahre in Kauf genommen.
Rückstausicherung soll überprüft werden
„Das war am Sonntag nicht der Fall“, betont Müller. Die meisten Privatgebäude sind noch an den Mischwasserkanal angeschlossen. „Bei älteren Gebäuden kommt es oftmals vor, dass die Rückstausicherung entweder nicht richtig funktioniert oder überhaupt vorhanden ist. Dann kann es dazu kommen, dass der Überstau verschlimmert wird und zu Überflutungen der Keller führt.“ Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Zustände des vergangenen Sonntags in Zukunft regelmäßig wiederholen. Es handelte sich um eine extreme Wettersituation. Außerdem werden innerhalb der nächsten zwei Jahre die Privatgebäude an den neuen Regenkanal angeschlossen. „Dabei werden wir auch die Rückstausicherungen der einzelnen Privatgebäude überprüfen“, führt Müller weiter aus.