Laut Straßenbaurichtlinie müssen sogenannte Sichtdreiecke eingehalten werden. Je höher die zulässige Geschwindigkeit auf der übergeordneten Straße ist, desto größer muss das Sichtdreieck sein. „Bei Tempo 30 liegt die vorgegebene Schenkellänge bei 30 Metern, bei 40 Stundenkilometern bei 50 Meter und bei Tempo 50 wären es 70 Meter“, erklärt Baudezernent Klaus Müller.
So gibt es an jeder Straßeneinmündung drei verschiedene Interessengemeinschaften: Die Autofahrer, die regelmäßig aus der Einmündung auf die Straße abbiegen, diejenigen, die entlang der Straße parken, und die, die auf der Straße fahren. Oft sind die Herausforderungen ausreichender Sichtfelder nämlich parkende Autos sowie die Geschwindigkeit der fahrenden Autos.
Wenn Sicht zur Gefahr wird
Immer wieder erreichen uns auch Bürgerbeschwerden, sagt Straßenverkehrsamtsleiter Fabian Fingerlin. Diese Kreuzungen werden dann in Augenschein genommen. Doch nicht immer stimmt die Wahrnehmung der Bürger auch mit den zu überprüfenden Parametern der Sichtdreiecke überein.

Dass die Stadt Bottrop die Thematik ernst nimmt, zeigt ein prominentes Beispiel aus Kirchhellen. Hier führte eine Bürgerbeschwerde dazu, dass sieben bis acht Parkplätze in einer ruhigen Wohnstraße gestrichen wurden – Sehr zum Ärger der Anwohner. Der Fall sorgte im vergangenen Jahr für Schlagzeilen.
Stadt setzt auf klare Regeln
„Wir kennen den Parkdruck in Bottrop“, sagt Fachbereichsleiter Steffen Jonek. So würde an vielen Stellen das Parken auch toleriert werden. „Zumindest an den Stellen, wo es nicht stört.“ Wenn allerdings Falschparker das Sichtfeld anderer Verkehrsteilnehmer einschränken, sei man künftig nicht mehr tolerant. Piktogramme, die Gehwege als solche kennzeichnen und Sperrflächen, also schraffierte Böden, sollen klarstellen: Hier darf man nicht parken.
Die Erfahrung zeigt: Jeder Fall ist individuell. Deswegen haben die Verantwortlichen der Fachbereiche einen „Baukasten“ aus verschiedenen Maßnahmen zusammengestellt. Poller und Parkverbote sind nicht immer die Lösung. Wenn wirklich gekennzeichnete Parkflächen wegfallen, gibt es auch die Überlegung, wie diese anders genutzt werden können.
Beispielweise indem an sinnvollen Stellen Fahrradständer aufgestellt oder sogar Grünflächen angelegt werden. Manchmal macht es auch Sinn, die Fahrtrichtung aus der Einmündung zu begrenzen, sodass Autos dann eben nur rechts abbiegen dürfen. „Bäume werden nur gefällt, wenn sie so ungünstig stehen und der Stamm so dick ist, dass komplette Fahrzeuge verborgen werden“, so Jonek. Das sei bislang nur einmal der Fall gewesen.