Angesprochen sind ausschließlich Privatpersonen, denn Unternehmen und Vereine können Fördermittel direkt beim Land oder Bund beantragen. Jetzt wurde eine kommunale Förderrichtlinie erarbeitet, die kommende Woche im Stadtrat vermutlich beschlossen wird. Interessierte Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Bottrop können eine Förderung in Höhe von 30 Prozent des jeweiligen Anschaffungswertes erhalten. Unterschieden wird noch zwischen Lastenrädern mit und ohne Antriebsunterstützung. Die Höchstgrenzen der Fördersummen liegen bei 600 Euro (ohne Unterstützung) und 900 Euro (mit Unterstützung). Diese Quote soll den Bottroper Bürgerinnen und Bürgern ein Anreiz sein, sich ein Lastenrad anzuschaffen.
Die Bundesfördermittel für dieses Vorhaben sind begrenzt. Durch die Deckelung der Förderhöhen könnten möglichst viele Antragsberechtigte von diesen Mitteln profitieren, sagt die Verwaltung. Die Entscheidung fällt am Dienstag, 7. März. Unmittelbar nach dem Ratsbeschluss soll die Richtlinie in Kraft treten.