Hintergrund ist, dass sich sowohl die Kommunen als auch die Kassen auf derzeit geltende Gesetze berufen, die aber in der Konsequenz Auswirkungen auf die Abrechnungspraxis beim Rettungsdienst haben. Streitpunkt sind die sogenannten Fehlfahrten. Das sind Fahrten, bei denen Patienten den Rettungsdienst gerufen haben, aber der Einsatz nicht mit dem Transport ins Krankenhaus endet.
Für die Patienten und deren Angehörige ist es zunächst eine Erleichterung, wenn etwa der Notarzt vor Ort helfen konnte, der Patient stabilisiert ist und ein Transport in die Notaufnahme der Klinik nicht nötig ist. „Aber genau dies wäre dann eine Fehlfahrt, die die Kassen zukünftig nicht mehr zahlen wollen“, sagt Michael Duckheim, Sprecher der Feuerwehr Bottrop.
Im schlimmsten Fall hätten Patienten die Kosten dann selbst tragen müssen, doch die Stadt Bottrop will vorläufig keine Gebührenbescheide erheben und darauf bauen, dass Bund und Land den Konflikt eindeutig und rechtsfest regeln.
Im Konkreten Beispiel hieße dies, dass jemand, der ordnungsgemäß Krankenversichert ist und aufgrund einer Notsituation sowohl Rettungswagen und Notarzt braucht, anschließend von der Stadt Bottrop einen Gebührenbescheid bekäme. Aus Sicht der Stadt Bottrop ist dies nicht tragbar.