Impfgruppe 1: Höchste Priorität

Die erste Impfgruppe umfasst die besonders gefährdeten Menschen. Hierzu zählen diejenigen, die älter als 80 Jahre sind, Pflegepersonal in stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten, medizinische Beschäftigte mit hoher Gefahr, sich dem Virus auszusetzen, und medizinische Beschäftigte, die Menschen mit einem hohen Infektionsrisiko betreuen oder behandeln.
Impfgruppe 2: Hohe Priorität

In der zweiten Impfgruppen befinden sich Menschen über 70 Jahre, Menschen mit einer geistigen Einschränkung oder dementiell Erkrankte, Menschen nach einer Organtransplantation sowie deren enge Kontaktpersonen und Pflegepersonen in stationären oder ambulanten Einrichtungen. Weiterhin zählen auch Kontaktpersonen von Schwangeren zur zweiten Impfgruppe und das betreuende medizinische Personal.
Darüber hinaus zählen hierzu Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind (beispielsweise bei Demonstrationen), Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in der Krankenhausinfrastruktur sowieso Menschen, die in Flüchtlings- oder Obdachloseneinrichtungen leben oder arbeiten.
Impfgruppe 3: Erhöhte Priorität

Zu dieser Gruppe gehören alle Personen, deren Infektionsrisiko als leicht erhöht im Gegensatz zur Normalbevölkerung eingeschätzt wird, darunter alle Personen, die älter als 60 Jahre sind, Personen mit Vorerkrankungen wie beispielsweise Adipositas, Diabetes oder Asthma und medizinische Beschäftigte in Bereichen mit wenig Expositionsrisiko wie in Laboren.
Dazu kommen Beschäftigte im Regierungsbereich und weiteren Einrichtungen des Bundes wie der Polizei oder dem Technischen Hilfswerk, Personen in relevanten Positionen in Unternehmen der kritischen Infrastruktur wie Apotheken, Lehrkräfte, Personen aus dem Erziehungsbereich und Menschen in prekären Lebenssituationen.