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Der Bergschaden bleibt

2018 wurde mit der Stilllegung von Prosper-Haniel das letzte Bergwerk der RAG geschlossen – Nach wie vor haben viele Betroffene mit den Schäden durch den Abbau zu kämpfen

In Sachen Bergbauschaden ist ein zuverlässiger Partner das Wichtigste – Rechtsanwalt Thomas Große-Sender von der Kanzlei Zura und Partner und Magnus von Bormann, Sachverständiger für Bergschäden, sind gemeinsam für Sie zur Stelle, wenn es um Fragen rund um einen Bergbauschaden an Ihrem Haus geht.

Auch, wenn mit der Schließung des Bergwerks der Abbau in der Region beendet wurde, langfristige Schäden können noch immer zum Problem werden. Mit der Überreichung des letzten Stücks Kohle an den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier am Standort Franz Haniel in Bottrop endete im Rahmen der zentralen Abschlussveranstaltung der aktive Steinkohlenbergbau und damit eine über 200-jährige Geschichte. Mit dem Förderende in Deutschland erfolgte auch die Stilllegung des Bergwerks Prosper-Haniel in Bottrop. Was jedoch noch immer währt, sind diverse Bergbauschäden in kleinen, aber auch leider sehr großen Ausmaßen. Zur Klärung eben jeder Schadensregulierung stehen Ihnen Rechtsanwalt Thomas Große-Sender als Spezialist für Bergschadensrecht und der Sachverständige Magnus von Bormann zur Seite.

Wichtige Fragen

„Es beginnt damit, dass wir als Sachverständige mit der Vollmacht des Betroffenen die Unterlagen der RAG anfordern. Dazu zählen zum Beispiel Messprotokolle des Objekts. Ganz oft kommen Leute zu uns, bei denen zwar Reparaturen wie Verpressarbeiten vorgenommen wurden, aber zu dem Zeitpunkt lief der Abbau meist noch. Grundsätzlich gilt: Alle Schäden, die durch den Bergbau verursacht wurden, unterliegen grundsätzlich den gesetzlichen Verjährungsfristen. Um diese Schäden muss man sich über kurz oder lang kümmern“, weiß Bergvermessungstechniker und Sachverständiger für Bergschäden Magnus von Bormann. Es stellen sich die Fragen: Was ist gewesen? Was ist noch offen? Was muss noch gemacht werden?

Der Profi liefert die Antwort

Gerade für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe führen Bergschäden nicht nur zu Sachschäden an den Grundstücken und Gebäuden, sondern teils zu erheblichen Ertragsausfällen; im Bereich der Landwirtschaft praktisch für die Ewigkeit. Die Regulierungspraxis bei landwirtschaftlichen Betrieben muss dabei den gesetzlichen und auch durch die Rechtsprechung festgelegten Grundsätzen entsprechen. Die daraus abzuleitenden Rahmenbedingen konnten inzwischen im Rahmen konstruktiver Verhandlungen mit der RAG anhand von Einzelfällen einvernehmlich festgelegt werden. Ein Betrieb muss weiterlaufen können, und das auch für zukünftige Generationen “, betont Rechtsanwalt Thomas Große-Sender. Hinzu kommt, dass sich Bergschäden oft nur mit technischen Hilfsmitteln feststellen lassen – Schäden an den Grundleitungen nur mit einer Kamerabefahrung oder Schieflagen nur mithilfe einer Messung. Risse, Schieflagen und Funktionsstörungen am Gebäude und deren Grund-Leitungen sind die typischen Merkmale für Bergschäden. Dafür zahlt die RAG eine Entschädigung oder nimmt eine Reparatur vor, wenn der Bergbau nachweislich der Verursacher ist.“ Um solche Fälle zu klären, ist der Profi gefragt. Zieht der Eigentümer einen Anwalt und Sachverständigen zu Rate, um einen Schaden festzustellen, übernimmt die RAG auch diese Kosten, wenn ein Bergbauschaden vorliegt.

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