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Welche Rechte und Pflichten haben Mieter in ihrer Mietwohnung und worum muss sich der Vermieter kümmern? Der Deutsche Mieterbund klärt auf.
Mietwohnungen - Know-how Ihrer Pflichten und RechteFoto: the_builder / Adobe Stock

Meine Wohnung – meine Rechte?

In diesem Teil unserer Serie haben wir uns mit dem Thema Kaution und allem, was Sie wissen und beachten müssen, beschäftigt

Welche Rechte habe ich überhaupt in meiner Wohnung? Was passiert, wenn meine Wohnung Mängel aufweist? Wie ist die Kaution bei einer neuen Wohnung geregelt? Wie viel Verantwortung trage ich in der Wohnung und wofür muss mein Vermieter aufkommen?

Das sind sicherlich Fragen, die wir uns alle schon einmal gestellt haben. Wir haben uns beim Mieterschutzbund schlau gemacht, um für Sie ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

Kaution – So geht es richtig

Sicherlich ist die Kaution ein Thema, das viele beschäftigt. Hier sind einige Dinge, die Sie, auch zu Ihrem eigenen Schutz, beachten sollten. In erster Linie ist eine Kaution nicht zu verwechseln mit einer Marklerprovision, die Vermittlungsgebühr beziehungsweise Courtage genannt wird. Eine Kaution ist ein vom Mieter vorgezahlter Betrag, den ein Vermieter verwaltet. Diese Kaution dient in erster Linie als Schutz des Vermieters, falls der Mieter in Zahlungsrückstände, das Mietverhältnis betreffend, verfällt. Die Kautionssumme darf nicht mehr als das dreifache der Miete betragen und muss vertraglich festgelegt werden. Die Zahlung der Kaution erfolgt dann zu Beginn des Mietverhältnisses. Das gilt auch für den Fall, dass ein Mietvertrag im Vorfeld geschlossen wurde, auch dann muss die Kaution erst mit Beginn des tatsächlichen Mietverhältnisses gezahlt werden. Passieren Einzugsverzögerungen, die durch den Vermieter verschuldet worden sind, muss die Kaution in einem solchen Fall erst beim tatsächlichen Einzug erfolgen. Entgegen aller Forderungen sind Sie als Mieter aber auch im Recht, die Kaution ratenweise in drei gleich hohen Summen zu bezahlen. Die erste Rate erfolgt dann zu Beginn des Mietverhältnisses, spätestens aber zum dritten Werktag. Die folgenden beiden Raten sind dann jeweils im darauffolgenden Monat bis spätestens zum dritten Werktag fällig. Sie sollten aber immer darauf achten, dass die Kautionszahlungen von der Miete getrennt sind. So können Sie später besser nachweisen, dass die Kautionszahlung erfolgt ist. Außerdem muss auch hierbei darauf geachtet werden, dass bei der Kaution genau ausgeschrieben ist, wer an wen überwiesen hat und für welche Wohnung die Kaution gilt. Behalten Sie alle Belege und sehen Sie bei den Zahlungen von jedem Angebot auf Verrechnungen ab.

Wie viel Kaution ist überhaupt erlaubt?

Die Summe von drei Monatsmieten darf, entgegen jedweder vertraglichen Abmachungen, nicht überschritten werden. Die tatsächliche Summe kann nur dann erhöht werden, wenn zu der Wohnung eine Garage oder Ähnliches vermietet werden. In solch einem Fall darf die Kaution nicht nur die dreifache Mietsumme für die Wohnung betragen, sondern kann zusätzlich auch durch die dreifache Summe der weiteren Anmietungen aufgerechnet werden. In einem Fall, in dem die Nebenkosten über den Vermieter bezahlt werden, darf sich auch hierdurch nicht die Kautionssumme erhöhen.

Woher weiß ich, wo mein Geld ist?

Außerdem ist ein Vermieter verpflichtet – und hier dürfen Sie zu jeder Zeit eine Einsicht fordern – die Kaution auf einem separaten, das heißt auf einem von seinem eigenen Konto losgelösten, Konto einzuzahlen und zu verwalten. Hierdurch werden über die Dauer des Mietverhältnisses Zinsen entstehen, die ebenfalls als Eigentum des Mieters gelten. Eine zweite Option zum Kautionskonto ist ein Sparbuch, das vom Mieter auf seinen eigenen Namen angelegt und dem Vermieter mit Nachweis verpfändet wird. Zur Vereinfachung dieses Vorgangs haben viele Banken bereits Vordrucke für solche Fälle. Der Mieterschutzbund empfiehlt diese Variante, da so beispielsweise die Zinsfrage nach Auszahlung und Beendigung des Mietverhältnisses nicht mehr im Raum steht. Nicht zu vergessen bleibt, dass das Kautionsgeld stets Eigentum des Mieters bleibt. Ein separates Konto für die Kaution hat vormerklich den Zweck, dass das Geld vor Fremdzugriffen geschützt ist und dass in einem möglichen Falle einer Insolvenz des Vermieters das Geld nicht an Gläubiger ausgezahlt werden darf. Sollte es beim Hauseigentümer, und damit in der Regel dem Vermieter, einen Wechsel geben, muss auch hier nachgewiesen werden, dass das Kautionskonto auf den neuen Eigentümer überschrieben wurde. In einem solchen Fall dürfen Sie als Mieter abermals eine Einsicht über die Korrektheit der Abläufe einfordern. Sollte ein neuer Eigentümer nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht in der Lage sein, die Kaution auszuzahlen, wird hierfür der Vorbesitzer zur Rechenschaft gezogen.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Die Auszahlung der Kaution, wenn Sie aus der Wohnung ausziehen, wäre natürlich schnellstmöglich schön. Aber ein Vermieter hat hier das Recht, die Kaution nach einer Zeit von maximal sechs Monaten erst auszuzahlen. Dies greift für den Fall, dass zu überprüfen ist, ob sich in der Wohnung Mängel befinden oder Nachzahlungen zu tätigen sind, für die die Kaution gedacht ist. Sollten sich auf Seiten der Vermieter Ansprüche Ihnen gegenüber stellen, ist er allerdings in der Belegpflicht über die genaue Summe der Schäden und darf auch nur genau diese Summe einbehalten, sofern alles rechtens ist. Ein weiterer Fall sind Nebenkostenabrechnungen, die über den Vermieter laufen. Hier kann ein Vermieter einen Anspruch über das Einbehalten des Geldes geltend machen, wenn die Nebenkostenabrechnungen weit länger dauern als die Sechsmonatsfrist. Dann darf aber über diesen Zeitraum hinaus nur eine geschätzte Summe einbehalten werden, die sich in etwa mit den zu erwartenden Nebenkosten deckt. Je nach Vereinbarung können die Zinsen, die sich aus Ihrem Kautionskonto ergeben, von Ihrem Vermieter jährlich ausgezahlt werden – hierzu ist der Vermieter aber nicht verpflichtet. Eine weitere Möglichkeit der Kautionsauszahlung ist eine Verrechnung der letzten ein bis zwei Monatsmieten, die in einem gekündigten Mietverhältnis noch zu tätigen sind. Lassen Sie sich diese Möglichkeit, wenn der Wunsch danach besteht, schriftlich bestätigen, aber auch der Verrechnung mit den Mieten ist der Vermieter nicht verpflichtet.

 

Weitere Informationen zum Thema Kaution und zu allem anderen, was Sie als Mieter wissen müssen, hält der Mieterbund online unter mieterbund.de für Sie bereit.

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Julia Liekweg

Julia Liekweg

julia.liekweg@aureus.de

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