Einzige Voraussetzung ist, dass die Beantragenden rechtlich in der Lage sind, eine Spendenbescheinigung auszustellen, das heißt grundsätzlich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgt.
Hier sei insbesondere die Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Natur- und Umweltschutz, Heimatpflege und Heimatkunde sowie das traditionelle Brauchtum genannt. Antragsteller können insbesondere Sportvereine, Trachten- und Heimatvereine, Kulturorganisationen, Kindergärten, Schulen und andere Vereine und Initiativen sein, die das Ziel verfolgen, der Bedeutung des ehrenamtlichen Einsatzes für unsere Gesellschaft Rechnung zu tragen.
Interessierte können die Antragsunterlagen (Achtung! Neues Formular ab 2025!) über die Mailadresse vorzimmer@schermbeck.de anfordern.
Anträge können entweder ebenfalls über diese Mailadresse oder postalisch eingereicht werden.