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Was ändert sich im Jahr 2017?

Zahlreiche kleine und große Gesetzesänderungen bringt das neue Jahr mit sich – Wir haben die wichtigsten für Sie auf einen Blick zusammengefasst

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Kommunikation und Internet

Unitymedia geht neue Wege
Im Sommer 2017 geht für die Kunden des Kabelnetzbetreibers Unitymedia eine Ära zu Ende: Dem analogen Kabelfernsehen wird „der Stecker“ gezogen. Kabel-TV wird ab 1. Juli nur noch digital geliefert.  In NRW sind es nach Angaben der Landesanstalt für Medien NRW etwa 400.000 Haushalte, die noch analog empfangen. Kunden, die einen Flachbildfernseher besitzen, sollten prüfen, ob sie schon über einen eingebauten DVB-C-Receiver verfügen. Spätestens Ende 2018 soll die analoge TV-Welt in ganz Deutschland beendet sein.
 

Fußball-Bundesliga im Fernsehen
Wer auch in der Bundesligasaison 2017/18 Fußball live im TV verfolgen will, muss sich auf einige Veränderungen bei der „Aufstellung“ für die Übertragungsrechte einstellen. Die Bundesliga wird dann nicht mehr einzig beim Bezahlsender Sky zu sehen sein, sondern auch im Pay-TV-Bereich von Eurosport. Der US-Konzern Discovery, zu dem der Sender gehört, hat beim Verkauf der TV-Rechte durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) die Freitagsspiele erworben. Damit ist klar: Es braucht zum Saisonstart 2017/2018 ein zweites Abo, um bei allen Partien im TV live dabei zu sein. Sky-Abonnenten, denen nach der Programmänderung ihr Abonnement nicht mehr zusagt, sind auf der sicheren Seite, wenn ihr Vertrag bis zum Beginn der neuen Saison ausläuft und sie vor der Programmänderung ein Recht zur ordentlichen Kündigung haben. Dies sollten sie dann rechtzeitig geltend machen. Für Zuschauer, die bislang Fußball nicht im Pay-TV sehen, ändert sich durch die neue Rechtevergabe so gut wie nichts: Sowohl die ARD mit der Sportschau, das ZDF mit dem Aktuellen Sportstudio und Sport1 mit dem Doppelpass bleiben die Free-TV-Partner der Deutschen Fußball Liga (DFL).


Telefonieren im Ausland
Die Roaming-Aufschläge fürs Telefonieren und Surfen im EU-Raum werden abgeschafft. Ab dem 15. Juni 2017 fallen die Aufschläge endgültig weg. „Roam like home“ gilt dann in den – noch 28 – EU-Mitgliedsstaaten als Messlatte beim grenzenlosen Telefonieren, SMS schreiben und mobilen Surfen im Internet. Zeitweise war im Gespräch, Roaming abhängig von Zeit und Volumen zu beschränken. Dies hat die EU wieder verworfen.

Energie, Wohnen und Verkehr

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Der ICE 4 kommt mit Veränderungen
Zwar wird der neue ICE 4 erst im Dezember 2017 im Regelbetrieb aufs Gleis gesetzt, doch auf die Verbesserungen freuen dürfen sich Bahnfahrer schon jetzt: Künftig wird es 150 ICE-Fahrten mehr pro Tag geben. Neu auch, dass an nummerierten Stellplätzen im Endwagen des Zuges bis zu acht Fahrräder - an festen Haltegurten untergebracht - mitgenommen werden können. Außerdem sind die Züge mit neuester WLAN-Technologie ausgestattet. Das System greift während der Fahrt auf die jeweils schnellsten Datennetze (LTE, 3G) zu und bündelt stets die Kapazitäten der Netzbetreiber, sodass höhere Datenvolumina verarbeitet werden. So können Reisende schneller und stabiler surfen.


Rauchmelder
In Nordrhein-Westfalen müssen bereits ab Januar auch in älteren Gebäuden Rauchmelder installiert sein und zwar in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Zur Installation sind in der Regel die Eigentümer von Häusern oder Wohnungen verpflichtet bzw. die Vermieter.
 

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Gesundheit und Pflege

Neue Vorgaben für E-Zigaretten
Die etwa drei Millionen „Dampfer“ werden hierzulande ab dem 20. Mai 2017 nur noch Liquids und E-Zigaretten kaufen können, die den Vorgaben der Tabakproduktrichtlinie der EU entsprechen. So wird es etwa die Flüssigkeiten für E-Zigaretten nur noch als Liquideinheiten mit 10 Millilitern geben. Neben der Größenbeschränkung wird auch die Nikotin-Dosierung eingedampft: 20 Milligramm pro Milliliter sind hier maximal noch erlaubt.

Gut abgesichert
Wer Angehörige oder andere Menschen pfelgt, wird ab sofort besser abgesichtert. Dies schließt sowohl Renten- als auch Arbeitslosenversicherung ein.

Pflegebedürftigkeit neu definiert
Menschen mit geistigen und psychischen Problemen werden ab sofort stärker berücksichtigt. An die Stelle der bisherigen Pflegestufen treten Pflegegrade.

Ernährung und Umwelt

Spielzeug: Neue Höchstgrenzen festgelegt
Drei Konservierungsmitteln und einem Lösemittel in Spielzeug zeigt die EU-Kommission im Laufe des Jahres 2017 erstmals Grenzen auf. Spielzeug auf Wasserbasis darf ab dem 24. Mai 2017 höchstens 5  mg/kg des Konservierungsmittels Benzisothiazolinon (BIT) enthalten; dieser Stoff kann Allergien auslösen. BIT findet sich unter anderem in Hobby- und Fingerfarben. Für zwei weitere Chemikalien in Spielzeug auf Wasserbasis hat die EU-Kommission ebenfalls Grenzwerte festgelegt: Die Konservierungsmittel Chlormethylisothiazolinon und Methylisothiazolinon.

Zu den problematischen Stoffen in Spielzeug zählt ebenfalls Formamid. Es wird als Lösungsmittel und Weichmacher eingesetzt oder in Verbindung mit einem Treibmittel auch, um Schaumstoffe zu erzeugen. Im Labor konnte der Stoff in Puzzlematten aus Schaumstoff nachgewiesen werden. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte Formamid in Spielwaren zum Schutz der Kinder verboten sein. Es kann nicht nur über die Atemluft aufgenommen werden, sondern auch über den Mund und über die Haut.

Hersteller müssen über Nährwerte informieren

Bereits seit Mitte Dezember 2016 müssen auf den Verpackungen von Lebensmitteln die Nährwerte angegeben werden. Das gilt auch, wenn Lebensmittel übers Internet verkauft werden. Von der Pflicht zur Kennzeichnung gibt es nur wenige Ausnahmen: etwa für alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol, für Kleinverpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 25 Quadratzentimeter beträgt, sowie für alle handwerklich hergestellten Lebensmittel, die direkt durch den Hersteller in kleinen Mengen an den Endkunden abgegeben werden. Die Nährwertkennzeichnung auf vorverpackten Lebensmitteln muss folgende Angaben berücksichtigen: Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salzgehalt des Produkts.

Steuern und Recht

Mutterschutz:
Renoviertes Gesetz beschert Verbesserungen
Für mehr Schwangere, frischgebackene Mütter und deren Kinder gibt es mehr Schutz als bisher: Das neue Mutterschutzgesetz gewährt längere Schutzfristen bei der Geburt von behinderten Kindern. Bislang gilt er nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen beziehungsweise einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit nachgehen. Das Gesetz bezieht nun auch Praktikantinnen sowie Schülerinnen und Studentinnen ein. Die Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes wird auf zwölf Wochen verlängert. Diese verlängerte Frist gab es bisher nur bei Früh- und Mehrlingsgeburten. Bei höheren Pflegebedarf von behinderten Kindern wird die Rechnung getragen.
 

Neu eingeführt wird auch ein Kündigungsschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Woche erlitten haben. Sie können sich nun auf einen viermonatigen Kündigungsschutz stützen – für sie gelten nun die gleichen Regeln, als hätten sie ein lebendes Kind geboren. Schwangeren Frauen ist es nach dem neuen Mutterschutzgesetz ebenfalls erlaubt, auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, wenn sie das ausdrücklich wünschen. Außerdem können Betriebe ein Beschäftigungsverbot bei problematischen Arbeitsplätzen aussprechen, die die Gesundheit der Frau und ihres Kindes während der Schwangerschaft sowie in den Wochen danach gefährden könnte. Das neue Mutterschutzgesetz gibt jetzt vor, zunächst zu prüfen, ob die Arbeitsbedingungen angepasst werden können. kb

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