Neue Anlaufstellen nach Auflösung der Versorgungsämter

Bürger müssen mit Anlaufschwierigkeiten rechnen

Bottrop - Mit Auflösung der Versorgungsämter ergeben sich für viele Bottroper ab 1. Januar neue Ansprechpartner und Anlaufstellen, denn das Land hat die dort angesiedelten Aufgaben auf die Bezirksregierungen, die Landschaftsverbände und die Kommunen übertragen.


Zumindest für die Schwerbehinderten konnte eine Kontinuität erreicht werden, denn die Bearbeitung ihrer Fälle erfolgt am alten Standort des Versorgungsamtes (Gelsenkirchen, Vattmannstr. 2 - 8).Hintergrund ist ein Kooperationsvertrag der Stadt Bottrop mit der Stadt Gelsenkirchen. Die Gelsenkirchener nehmen die Aufgabe für die Stadt Bottropwahr und betreiben auch weiterhin eine Anlaufstelle in den Räumen des ehemaligen Versorgungsamtes. Wer Angelegenheiten im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes zu klären hat muss sich deswegen im nächsten Jahr an die Stadt Gelsenkirchen, Referat für Soziales. Abteilung 6, Postfach, 45875 Gelsenkirchen wenden. Als Rufnummer steht die Telefonzentrale der Stadt Gelsenkirchen, Tel.: 0209/169-0 zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind Montag und Mittwoch von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12 Uhr.Für in der Anlaufphase möglicherweise vorkommende Verzögerungen bitten beide Stadtverwaltungen um Verständnis. Die Städte Bottrop und Gelsenkirchen sind bemüht, den Übergang dieser neuen und komplexen Aufgaben mit jährlich mehreren Tausend Anträgen für die Betroffenen so reibungslos wie möglich zu gestalten.


Anders sieht die Regelung beim Elterngeld aus, für das ab nächstes Jahr das Jugendamt der Stadt Bottrop zuständig ist. Die Stadt Bottrop übernimmt vom Versorgungsamt Gelsenkirchen auch die Abwicklung bereits laufender Elterngeldfälle. Das Büro für die Bearbeitung ist in der  Prosperstr. 71/1, Zimmer 206a. Öffnungszeiten sind Montag 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Dienstag und Mittwoch 8.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag 14 bis 17 Uhr.Nicht übertragen werden allerdings noch laufende Verfahren von Erziehungsgeld für Kinder, deren Geburt vor dem Jahr 2007 liegt. Hier ist ab nächstes Jahr die Bezirksregierung Münster (Domplatz 1 - 3, 48128 Münster) landesweit zuständig.
(Weitere Infos: www.bezreg-muenster.nrw.de)


Wer weitere Informationen zu den Änderungen der Zuständigkeiten der ehemaligen Versorgungsämter braucht, für den gibt es eine spezielle Internetseite. Hier sind alle Änderungen in den Bereichen Kriegsopferfürsorge, Kriegsopferversorgung, Bergmannversorgungsschein, Soziales Entschädigungsrecht, Erziehungsgeld, Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Förderprogramme, Schwangeren- und Familienhilfe zusammengefasst.
Die Webadresse lautet: www.versorgungsverwaltung.nrw.de.

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