BleihaltigeSpielzeugautos werden vom Hersteller aus dem Verkehr gezogen und Puppen mitmagnetischem Innenleben aus Kinderhänden verbannt: Rückrufaktionen wegenmöglicher Gesundheitsgefahren haben die Sicherheitsstandards bei derSpielzeugproduktion in die Schlagzeilen gebracht. „Erlaubt ist, was nichtausdrücklich verboten ist – und der rechtliche Rahmen für Spielzeug ist nichtsehr streng“, deckt die Verbraucherzentrale NRW auf, „so kann ein Hersteller,der bei der Produktion bloß die gesetzlichen Grenzwerte für achtSchwermetalle einhält, seine Ware schon mit der Aufschrift ,geprüft nach DIN EN71’ kennzeichnen. Allerdings können dann im Spielzeug durchaus noch organischeSchadstoffe wie zum Beispiel Lösemittel stecken." Die Verbraucherzentrale zeigt daher folgendeSpielregeln für den Kauf von sicherem Spielzeug :
· Zeichenrichtig lesen: Alle Spielzeuge auf dem deutschen Markt müssen dasCE-Zeichen tragen – doch wiegt das Symbol Käufer in Scheinsicherheit. Denndamit verpflichtet sich der Hersteller lediglich, die Mindestanforderungen dereuropäischen Spielzeug-Richtlinie 88/378/EWG bzw. des deutschen Geräte- undProdukt-Sicherheitsgesetzes (GPSG) einzuhalten. In der Praxis findet man dasCE-Zeichen durchaus auch auf Spielzeug mit gesundheitsschädlichenInhaltsstoffen oder mit Sicherheitsmängeln. Entscheidender Schwachpunkt: DasZeichen wird von Herstellern und Importeuren ohne jegliche Kontrolle ineigener Regie vergeben.
· Auf dersicheren Seite: Das GS- Zeichen steht für „geprüfte Sicherheit" nachden Vorgaben des Geräte- und Produkt-Sicherheitsgesetzes. Bei dem Zeichenwerden die gleichen Kriterien wie beim CE-Zeichen berücksichtigt. Allerdingsuntersucht eine unabhängige Prüfstelle, ob die europäischen Sicherheitsnormenund die Bestimmungen des Lebens- und Futtermittelgesetzbuchs eingehaltenwerden. Mit dem GS-Zeichen wird bestätigt, dass beim Spielzeug eine möglichstgeringe Verletzungsgefahr durch Ecken, Kanten, Seile oder Kabel besteht unddass Kleinteile, die verschluckt werden können, abrissfest sind. Ebenso wirddie Feuerbeständigkeit bescheinigt. Nicht zuletzt umfasst „geprüfte Sicherheit„auch Untersuchungen, wie strapazierfähig die Artikel sind. Für elektrischeGeräte vergibt der Verband der Elektrotechnik, Elektronik undInformationstechnik e.V. zusätzlich das „VDE-Zeichen„: Es signalisiertelektronische Sicherheit bei sachgemäßem Gebrauch. Allerdings werdenSchadstoffbelastung oder pädagogische Kriterien nicht berücksichtigt.
· Selbsttest:Vor dem Kauf sollte Spielzeug selbst in die Hand genommen werden: Sind Kinderunter drei Jahren im Haus, dürfen sich keine Teile lösen, die in eine Filmdosepassen: Sie könnten sonst zur Erstickung führen. Den Hinweis „Nicht für Kinderunter drei Jahren" sollte man beherzigen; denn bis zu diesem Alter steckenKinder alles in den Mund. Auch gehört der Riechtest zum Pflichtprogramm: Waschemisch riecht, sollte im Laden bleiben, denn ein stechender Geruch kann aufSchadstoffe hinweisen.
· Herkunftprüfen: Nur Spielzeug, bei dem die vollständige Herstelleradresse oderdie Adresse des Importeurs genannt sind, sollte ins Kinderzimmer Einzug halten.Das garantiert eine Anlaufstelle, an die man sich bei eventuellenSchadensfällen wenden kann.
· Spielzeugaus Asien: Rund die Hälfte der im europäischen Frühwarnsystem fürgefährliche Produkte (RAPEX) gemeldeten Produkte kommt aus Asien – Spielzeug,das gesundheitsgefährdende Schadstoffe oder unsichere Bestandteile enthält,führt dabei die unrühmliche Hitliste an. Wer wissen will, welche Firmen nur inEuropa produzieren oder welche mit asiatischer Produktion zumindest denVerhaltenskatalog des Internationalen Dachverbandes der Spielwarenindustrie(ICTI) zu Mindestarbeits- und Sozialstandards einhalten, findet Informationenunter www.fair-spielt.de.
· Mängelund Gefahren anzeigen: Mängel am Spielzeug müssen gegenüber dem Händlerreklamiert werden – innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von zweiJahren steht er für die Mängelfreiheit des Produkts ein. Wer andere Eltern vorgesundheitsschädlich oder gefährlich anmutenden Spielzeugen warnen oderHersteller zur Verantwortung ziehen will, kann in Nordrhein-Westfalen beimzuständigen „Lebensmittel-Überwachungsamt„ (das in manchen Kreisen auchVerbraucherschutzamt o. ä. heißt) erfahren, wo das Produkt abgegeben werdensoll. Auch können Hinweise an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRWgegeben werden: Diese leiten Informationen dann an das zuständige Ministeriumdes Landes weiter.
EinenLeitfaden durchs Spielzeugland bietet die Verbraucherzentrale Dorsten,Julius-Ambrunn-Str. 10 in dem Pocket-Ratgeber „Spielzeug" zum Preis von 4,50 Euro.
(August 2007)