"Erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist!"

Verbraucherzentrale warnt vor gefährlichem Kinderspielzeug

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Nur geprüftes Spielzeug gehört in Kinderhände.

BleihaltigeSpielzeugautos werden vom Hersteller aus dem Verkehr gezo­gen und Puppen mitmagnetischem Innenleben aus Kinderhänden ver­bannt: Rückrufaktionen wegenmöglicher Gesundheitsgefahren haben die Sicherheitsstandards bei derSpielzeugproduktion in die Schlagzeilen ge­bracht. „Erlaubt ist, was nichtausdrücklich verboten ist – und der rechtliche Rah­men für Spielzeug ist nichtsehr streng“, deckt die Verbraucherzentrale NRW auf, „so kann ein Hersteller,der bei der Produktion bloß die gesetz­li­chen Grenzwerte für achtSchwermetalle einhält, seine Ware schon mit der Aufschrift ,geprüft nach DIN EN71’ kennzeichnen. Allerdings können dann im Spielzeug durchaus noch organischeSchadstoffe wie zum Bei­spiel Lösemittel stecken." Die Verbraucherzentrale zeigt daher folgendeSpielregeln für den Kauf von siche­rem Spielzeug :


· Zeichenrichtig lesen: Alle Spielzeuge auf dem deutschen Markt müs­sen dasCE-Zeichen tragen – doch wiegt das Symbol Käufer in Scheinsicherheit. Denndamit verpflichtet sich der Hersteller ledig­lich, die Mindestanforderungen dereuropäischen Spielzeug-Richt­li­nie 88/378/EWG bzw. des deutschen Geräte- undProdukt-Sicher­heitsgesetzes (GPSG) einzu­halten. In der Praxis findet man dasCE-Zeichen durchaus auch auf Spielzeug mit gesundheitsschäd­lichenInhaltsstoffen oder mit Sicherheitsmängeln. Entscheidender Schwachpunkt: DasZeichen wird von Herstel­lern und Importeuren ohne jegliche Kontrolle ineigener Regie ver­geben.


· Auf dersicheren Seite: Das GS- Zeichen steht für „geprüfte Sicher­heit" nachden Vorgaben des Geräte- und Produkt-Sicher­heits­gesetzes. Bei dem Zeichenwerden die gleichen Kriterien wie beim CE-Zeichen berücksichtigt. Allerdingsuntersucht eine unab­hängige Prüfstelle, ob die europäischen Sicherheitsnormenund die Bestim­mungen des Lebens- und Futtermittelgesetzbuchs ein­gehaltenwerden. Mit dem GS-Zeichen wird bestätigt, dass beim Spielzeug eine möglichstgeringe Verletzungsgefahr durch Ecken, Kanten, Seile oder Kabel besteht unddass Kleinteile, die ver­schluckt wer­den können, abrissfest sind. Ebenso wirddie Feuer­be­ständigkeit bescheinigt. Nicht zuletzt umfasst „geprüfte Sicher­heit„auch Unter­suchungen, wie strapazierfähig die Artikel sind. Für elektrischeGeräte vergibt der Verband der Elektrotechnik, Elektro­nik undInformationstechnik e.V. zusätzlich das „VDE-Zeichen„: Es signalisiertelektronische Sicherheit bei sachgemäßem Gebrauch. Allerdings werdenSchadstoffbelastung oder pädagogische Kriterien nicht berücksichtigt.


· Selbsttest:Vor dem Kauf sollte Spielzeug selbst in die Hand genom­men werden: Sind Kinderunter drei Jahren im Haus, dürfen sich keine Teile lösen, die in eine Filmdosepassen: Sie könnten sonst zur Erstickung führen. Den Hinweis „Nicht für Kinderunter drei Jahren" sollte man beherzigen; denn bis zu diesem Alter steckenKinder alles in den Mund. Auch gehört der Riechtest zum Pflichtprogramm: Waschemisch riecht, sollte im Laden bleiben, denn ein stechender Geruch kann aufSchadstoffe hinweisen.


· Herkunftprüfen: Nur Spielzeug, bei dem die vollständige Hersteller­ad­resse oderdie Adresse des Importeurs genannt sind, sollte ins Kinderzimmer Einzug halten.Das garantiert eine Anlauf­stelle, an die man sich bei eventuellenSchadensfällen wenden kann.


· Spielzeugaus Asien: Rund die Hälfte der im europäischen Frühwarn­system fürgefährliche Produkte (RAPEX) gemeldeten Produkte kommt aus Asien – Spielzeug,das gesundheitsgefähr­dende Schadstoffe oder unsichere Bestandteile enthält,führt dabei die unrühmliche Hitliste an. Wer wissen will, welche Firmen nur inEuropa produzieren oder welche mit asiatischer Produktion zumin­dest denVerhaltenskatalog des Internationalen Dachverbandes der Spielwarenindustrie(ICTI) zu Mindestarbeits- und Sozialstandards einhalten, findet Informationenunter www.fair-spielt.de.


· Mängelund Gefahren anzeigen: Mängel am Spielzeug müssen gegenüber dem Händlerreklamiert werden – innerhalb der gesetz­lichen Gewährleistungsfrist von zweiJahren steht er für die Män­gelfreiheit des Produkts ein. Wer andere Eltern vorgesundheits­schädlich oder gefährlich anmutenden Spielzeugen warnen oderHersteller zur Verantwortung ziehen will, kann in Nordrhein-West­falen beimzuständigen „Lebensmittel-Überwachungsamt„ (das in manchen Kreisen auchVerbraucherschutzamt o. ä. heißt) erfahren, wo das Produkt abgegeben werdensoll. Auch können Hinweise an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRWgegeben wer­den: Diese leiten Informationen dann an das zuständige Ministeriumdes Landes weiter.


EinenLeitfaden durchs Spielzeugland bietet die Verbrau­cherzentrale Dorsten,Julius-Ambrunn-Str. 10 in dem Pocket-Ratgeber „Spielzeug" zum Preis von 4,50 Euro.

(August 2007)

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