Foto: © Kara / Adobe Stock

Der neue Bußgeldkatalog = Höhere Bußgelder

In diesem Jahr erwarten Teilnehmer des öffentlichen Verkehrs deutlich höhere Strafen bei verschiedenen Vergehen

Bereits im Dezember 2019 haben die Gespräche um die neue StVO-Novelle begonnen. Diese sollte schon ab dem 1. Januar 2020 in Kraft treten, verschiedene Schwierigkeiten bei der Planung und Unstimmigkeiten im genauen Inhalt der neuen StVO haben dazu geführt, dass diese noch immer nicht gültig ist. Dass diese jedoch in den nächsten Wochen in Kraft tritt und uns einige Änderungen im Straßenverkehr bevorstehen ist allerdings sehr wahrscheinlich. Höhere Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen und ein früheres Fahrverbot sowie härtere Strafen bei Parkvergehen und Behinderung einer Rettungsgasse stehen in jedem Fall bevor. Wir haben für Sie bereits jetzt die stärksten Veränderungen und Bußgelderhöhungen zusammengefasst:

Künftige Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße innerorts:

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 30 €    
11-15 km/h 50 €    
16-20 km/h 70 € 1  
21-25 km/h 80 € 2 1 Monat
26-30 km/h 100 € 2 1 Monat
31-40 km/h 160 € 2 1 Monat
41-50 km/h 200 € 2 1 Monat
51-60 km/h 280 € 2 2 Monate
61-70 km/h 480 € 2 3 Monate
über 70 km/h 680 € 2 3 Monate

Künftige Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße außerorts:

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 20 €    
11-15 km/h 40 €    
16-20 km/h 60 € 1  
21-25 km/h 70 € 1  
26-30 km/h 80 € 2 1 Monat
31-40 km/h 120 € 2 1 Monat
41-50 km/h 160 € 2 1 Monat
51-60 km/h 240 € 2 1 Monat
61-70 km/h 440 € 2 2 Monate
über 70 km/h 600 € 2 3 Monate

Die drastischste Neuerung ist, dass die Wiederholungstäterregel bei Tempoverstößen wegfällt und bei erst bei einem zweiten Verstoß von mehr als 26 km/h zu viel im gleichen Jahr ein Fahrverbot von einem Monat droht. Diese Regelung ist nun hinfällig, da zukünftig bereits ab einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 21 km/h und außerorts von 31 km/h zu einem einmonatigen Entzug des Führerscheins führen.

Härter bestraft werden außerdem diejenigen, die keine Rettungsgasse bilden oder sich an dieser sogar vorbeidrängen. Bisher wurde ersteres mit 200 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg bestraft, zukünftig wir zusätzlich der Führerschein für einen Monat entzogen. Bei zweiterem drohen mindestens 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Auch das Halten in der zweiten Reihe, selbst wenn es nur kurzzeitig ist, von 15 Euro auf 50 Euro erhöht. Behindert man dabei andere sind es sogar 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Das Gleiche gilt für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf einem Schutzstreifen.

Zurück