„Ich kann nur immer wieder betonen, dass die Stadtverwaltung die Sorgen der Anwohner:innen der Steinstraße 72 ernst nimmt. Auch wenn die Arbeit der Verwaltung nicht immer unmittelbar sichtbar wird, so laufen im Hintergrund mehrere Stränge zusammen, die zu einer Verbesserung der Situation rund um die Immobilie führen sollen“, unterstreicht Bürgermeisterin Bettina Weist, dass das Thema im Rathaus auch weiterhin höchste Priorität hat. Einer dieser genannten Stränge ist ein kürzlich durchgeführtes Lärmgutachten: Zwischen dem 2. und 11. Juni wurde eine sogenannte Schallimmissionsmessung mit einer konstanten Geräuschaufzeichnung über 24 Stunden durchgeführt und ausgewertet. „Der Zeitraum wurde so gewählt, da die Wettervorhersagen für diese Zeitspanne durchweg warmes Wetter prognostizierten und somit auch von den typischen Geräuscheinwirkungen durch die Bewohner des Hauses ausgegangen werden konnte“, erläutert Ordnungsamtsleiter Gregor Wirgs.
Grenzwerte deutlich überschritten
Grundlage für die Bewertung waren die Richtwerte der „TA Lärm“, die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm aus der Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Diese sehen Grenzwerte für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) tagsüber und 40 dB(A) nachts vor. „Jetzt ist klar, die Richtwerte im Bereich der Westfassade als auch im Bereich der Ostfassade wurden teilweise deutlich überschritten“, fasst Gregor Wirgs zusammen. Diese Überschreitungen äußerten sich im Wesentlichen als Gruppenzusammenkünfte mit lautstarker Kommunikation, bei denen sowohl Erwachsene als auch spielende Kinder beteiligt waren, oder durch Musik. Deshalb wird die Verwaltung nun kurzfristig eine Ordnungsverfügung gegen die Eigentümergemeinschaft Steinstraße 72 auf den Weg bringen. Eine entsprechende vorherige Anhörung wird derzeit vorbereitet. Ziel ist es, die Eigentümer zu verpflichten, auf eigene Kosten einen Sicherheitsdienst zu installieren. So sollen zukünftig Lärmbeeinträchtigungen durch die Bewohner des Hauses vermieden werden, zudem könnte der Sicherheitsdienst auch auf die Einhaltung weiterer Regeln der Hausordnung Einfluss nehmen
