Gladbeck
Aufzeichnungen haben ergeben, dass der Lärm am Haus oft über dem erlaubten MaßeliegtFoto: Pete Lintforth/Pixabay

Steinstraße 72: Sicherheitsdienst nimmt Arbeit Anfang September auf

Sicherheitsdienst soll die Bewohner bei Verstößen ansprechen und verwarnen

Gladbeck -

In die Angelegenheit Steinstraße 72 kommt erneut Bewegung: Nachdem die Frist zur Beauftragung eines Sicherheitsdienstes durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht gewahrt wurde, führt die Stadt Gladbeck nun eine Ersatzvornahme durch.

Eine entsprechende Verfügung wurde am Mittwoch auf den Weg gebracht. In dieser wird auch festgesetzt, dass die Kosten für die Monate September und Oktober durch die Eigentümer der Immobilie vorausgezahlt werden müssen.

Sofortige Vollziehung

Die WEG hatte zwar Klage gegen die angeordnete Maßnahme eingereicht, diese hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, da die Verwaltung im Zuge der Ordnungsverfügung eine sofortige Vollziehung angeordnet hatte. Ein unter Umständen mehrjähriges Gerichtsverfahren hätte ebenfalls vorerst keine Auswirkungen auf die städtische Anordnung. Die Beauftragung des Sicherheitsdienstes ist bereits kurzfristig erfolgt, so dass dieser bereits am 1. September seinen Dienst aufnehmen wird. Der Sicherheitsdienst muss sich täglich durchgehend von 20 bis 1 Uhr auf dem Gelände aufhalten und regelmäßig Kontrollgänge durchführen. Die Verfügung gilt dieses Jahr noch bis Ende Oktober und im kommenden Jahr vom 1. April bis zum 31. Oktober.

Bereits Anfang August hatte die Immobilienverwaltung, die die WEG vertritt, Post von der Stadt Gladbeck erhalten: Aufgrund des anhaltenden Lärms rund um die Immobilie wurde die Ordnungsverfügung zugestellt. Die WEG hatte drei Wochen Zeit, einen Sicherheitsdienst zu beauftragen, ließ aber diese Frist verstreichen. Die Grundlage für die Ordnungsverfügung bildet ein durch die Stadt Gladbeck erstelltes Lärmgutachten.

Richtwerte oft deutlich überschritten

Zwischen dem 2. und 11. Juni wurde eine sogenannte Schallimmissionsmessung mit einer konstanten Geräuschaufzeichnung über 24 Stunden durchgeführt und ausgewertet. Dabei wurden die gesetzlichen Richtwerte im Bereich der Westfassade als auch im Bereich der Ostfassade teilweise deutlich überschritten. Diese Überschreitungen äußerten sich im Wesentlichen als Gruppenzusammenkünfte mit lautstarker Kommunikation, oftmals verbunden mit lauter Musik. Das hatten die Anwohner der umliegenden Häuser schon seit Jahren immer wieder zur Sprache gebracht. Die Messungen im Auftrag der Stadt gaben ihnen damit nun Recht. Die ruhigste Zeit war dabei nur morgens. Tagsüber waren die Werte oft im Richtwert, nachts gab es aber oft deutliche Überschreitungen, unabhängig vom Wochentag. Dabei kommt es bei einer Erhöhung der Lautstärke um nur drei Dezibel schon beim subjektiven Empfinden zu einer Verdoppelung in der Wahrnehmung.  

Der Sicherheitsdienst hat nun die Aufgabe, im Falle von Lärmüberschreitungen die jeweiligen Bewohner anzusprechen und zu verwarnen. Damit soll ein friedliches Miteinander gewährleistet werden. Bleibt im Sinne der Nachbarn des Hochhauses zu hoffen, dass damit Ruhe einkehrt.

Quelle: Stadt Gladbeck

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