Da in Fahrtrichtung Bottrop die Geschwindigkeitsbegrenzung durchgehend bei 50 km/h liegt, ist mit keiner abrupten Temporeduzierung vor dem Tower zu rechnen. Für die Autofahrer aus der anderen Fahrtrichtung reichten die 200 Meter ab dem Tempo 50 Schild aus, um die Geschwindigkeit von den vorherigen 70 km/h anzupassen. Oberbürgermeister Bernd Tischler betont, dass grundsätzlich nach der Straßenverkehrsordnung eine ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung ab dem ersten aufgestellten Verkehrszeichen gilt.
Auswertungen des Straßenverkehrsamt ergaben zudem, dass die im Bereich des Towers gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit unter 50 km/h liegt. Nach Rücksprache mit der Verkehrsunfallkommission und der zuständigen Verkehrsdirektion wird die Auffassung geteilt, dass an der Bottroper Straße keine Problemlagen vorliegen, die eine Notwendigkeit einer Hinweisbeschilderung rechtfertigen. Die Verkehrsüberwachung wird außerdem weiterhin unregelmäßig durchgeführt, um einem „Gewöhnungseffekt der Überwachungsteilnehmer“ vorzubeugen.