Kirchhellen
Foto: aureus GmbH - Valerie Misz

Hinweisschild für Blitzanlage abgelehnt

Erneut hat die Bezirksvertretung Kirchhellen beantragt, durch Aufstellen eines Schildes auf die Messanlage an der Bottroper Straße hinzuweisen - Das Straßenverkehrsamt sieht keine Notwendigkeit

Kirchhellen -

Auf Grund des schweren Unfalls im Jahr 2018 auf der Bottroper Straße in Kirchhellen wurde ein stationärer Tower zur Geschwindigkeitsmessung installiert. Die Bezirksvertretung stufte starke Bremsungen als verkehrsgefährdend ein. Hinweisschilder in geeignetem Abstand zu der Messstation sollten diese Gefährdungen verhindern. Das Straßenverkehrsamt prüfte die Angelegenheit.

Da in Fahrtrichtung Bottrop die Geschwindigkeitsbegrenzung durchgehend bei 50 km/h liegt, ist mit keiner abrupten Temporeduzierung vor dem Tower zu rechnen. Für die Autofahrer aus der anderen Fahrtrichtung reichten die 200 Meter ab dem Tempo 50 Schild aus, um die Geschwindigkeit von den vorherigen 70 km/h anzupassen. Oberbürgermeister Bernd Tischler betont, dass grundsätzlich nach der Straßenverkehrsordnung eine ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung ab dem ersten aufgestellten Verkehrszeichen gilt.

Auswertungen des Straßenverkehrsamt ergaben zudem, dass die im Bereich des Towers gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit unter 50 km/h liegt. Nach Rücksprache mit der Verkehrsunfallkommission und der zuständigen Verkehrsdirektion wird die Auffassung geteilt, dass an der Bottroper Straße keine Problemlagen vorliegen, die eine Notwendigkeit einer Hinweisbeschilderung rechtfertigen. Die Verkehrsüberwachung wird außerdem weiterhin unregelmäßig durchgeführt, um einem „Gewöhnungseffekt der Überwachungsteilnehmer“ vorzubeugen.

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Valerie Misz

Valerie Misz

v.misz@aureus.de

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