Kirchhellen
Corona-Update für das Stadtgebiet Bottrop und Kirchhellen: Mehr Kinderkrankentage für Eltern und Alleinerziehende, Warnung vor Corona-Betrügern und verschärfte Testpflicht in Bottroper und Kirchhellener Pflegeeinrichtungen.
Neuigkeiten zu Corona-Bestimmungen in Kirchhellen und Bottrop.Foto: Cdc / Unsplash

Stadt Bottrop verkündet Corona-Neuigkeiten

Verschärfte Maßnahmen, mehr Unterstützung für Eltern und Betrüger-Warnung – Aktuelle Informationen für das Stadtgebiet

Kirchhellen -

Wir haben die neuesten Ankündigungen rund um die Corona-Pandemie für Sie zusammengefasst. Pflegeheime werden verschärft geschützt, Eltern bekommen mehr Unterstützung bei der Betreuung und Betrüger bedienen sich mit kriminellen Maschen des baldigen Impfstarts.

Corona-Test für Pflegeheimbesucher

Kürzlich hat der Krisenstab der Stadt Bottrop verfügt, dass es mit sofortiger Wirkung eine Testpflicht für alle Pflegeheime im Stadtgebiet gibt. Dies betrifft alle vollstationären Einrichtungen der Dauer- und Kurzeitpflege.
Alle Beschäftigten der Einrichtungen, alle Besucher und alle, die anderweitig beruflich in Pflegeeinrichtungen unterwegs sind (beispielsweise Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und ambulante Pflegekräfte), müssen einen negativen Coronatest vorlegen, um die Einrichtung betreten zu können. Die Mindestanforderung ist ein tagesaktueller PoC-Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis. Die Pflegeeinrichtungen sind zusätzlich verpflichtet, einen entsprechenden Schnelltest zur Verfügung zu stellen. Bis zum Ergebnis müssen Besucher in einem abgetrennten Wartebereich oder vor der Einrichtung unter Einhaltung der bereits bestehenden Hygieneregeln warten. Für das Personal muss die Pflegeeinrichtung ebenfalls täglich einen Test zur Verfügung stellen, der bis zum Arbeitsbeginn negativ ausfallen muss.
Der Krisenstab hat sich auf die verschärften Maßnahmen geeinigt, um Infektionen früher als bisher zu erkennen und die Ausbreitung des Virus in Pflegeeinrichtungen so gering wie eben möglich zu halten.

Mehr Kinderkrankentage für Eltern und Alleinerziehende

Aufgrund der Schließungen von Kinderbetreuungseinrichtungen hat sich die Bundesregierung entschlossen, die Anzahl der Kinderkrankentage für Eltern und Alleinerziehende zu erhöhen. Der Anspruch jedes Elternteils wurde von zehn auf 20 Krankentage erhöht, Alleinerziehende haben einen Anspruch von 40 statt 20 Kinderkrankentagen.

Weiterhin wurde nun beschlossen, dass die Kinderkrankentage in bestimmten Fällen auch dann in Anspruch genommen werden können, wenn die Betreuungseinrichtung geöffnet ist. In der Pressemitteilung der Stadt Bottrop wird zitiert: „Einen Anspruch haben Eltern ausdrücklich dann, wenn die Einrichtung zwar noch offen ist, die Behörden aber die Präsenzpflicht ausgesetzt haben oder die Eltern aufgefordert sind, ihre Kinder Pandemie-bedingt möglichst zu Hause zu betreuen.“

Privatversicherte und beihilfeberechtigte Eltern müssen ihren Anspruch nach §56 des Infektionsschutzgesetzes geltend machen. Dabei besteht kein paralleler Anspruch auf Kinderkrankengeld und Lohnersatzleistungen, sodass bei Beanspruchung des Kinderkrankengeldes für die Eltern der Anspruch nach §56 des Infektionsschutzgesetzes ruht.

Warnung vor Impf-Betrügern am Telefon und an der Haustür

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) möchte alle Bürgerinnen und Bürger erneut darauf aufmerksam machen, dass Anrufe und Besuche an der Haustür, die auf eine Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfung abzielen, Betrugsversuche sind. Die Stadt Bottrop betont, dass niemand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Impfterminvergabe anrufen wird, geschweige denn persönlich vorbei kommt.

Weiterhin heißt es von der KVWL: „Im Moment werden noch keine Termine vergeben und es gibt auch keine Wartelisten!“ Die in die drei bekannten impfberechtigten Gruppen eingeteilte Personen werden in Kürze vom Land NRW und von der Stadt über den Beginn der ersten Impfphase benachrichtigt. In dieser Mitteilung werden die Bürgerinnen und Bürger darum gebeten, ab Montag, 25. Januar einen Termin telefonisch oder online zu vereinbaren. Nötige Informationen und Kontaktdaten zur Terminvereinbarung werden in dem Brief enthalten sein.

Der Impfstart wird nach jetzigen Stand ab Anfang Februar erfolgen. Bereits seit Ende 2020 sind mobile Impf-Teams unterwegs, die Personen in Pflegeeinrichtungen versorgen. Personen, die in häuslicher Pflege betreut werden und impfberechtigt sind, können erst später versorgt werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe informiert, dass noch auf die Zulassung eines Impfstoffs gewartet wird, der leichter in der Handhabung und Anwendung ist.

Quelle: Pressestelle Stadt Bottrop

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