Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange hat sich gezeigt: Dem Regionalverband Ruhr ist das ein Dorn im Auge, schließlich sei die Fläche optimal für die Anlage und den Betrieb von Windkraftanlagen sowie für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Warum die Stadt vehement für die Änderung des Landschaftsplans kämpft.
Besonders schützenswert
Mit einer Fläche von rund 62 Hektar ist die Schöttelheide der kleine Bruder der nordöstlich angrenzenden Halde Haniel. Der ganz große Unterschied ist jedoch, dass Haniel, wie so viele andere Halden auch, bereits touristisch erschlossen ist. An der Schöttelheide soll ein anderer Weg eingeschlagen werden. Zu kostbar ist dort die unberührte Natur.
Der betreffenden Halde liegt Bergematerial zu Grunde, das von 1998 bis 2018 aufgeschüttet wurde. Schon während des Schüttbetriebs wurden zuerst die Hänge und dann das Plateau renaturalisiert und aufgeforstet. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen weist die Halde eine besondere Lebensraumfunktion für zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten auf. Das Amt für Umwelt und Grün sieht eine unvergleichliche Wertigkeit in Sachen Naturschutz.
Und: „Sie bietet im Kontext zu den weiteren Bergehalden des Ruhrgebiets die letzte Option, die Entwicklung und den Alterungsprozess von Bergehalden ohne eine vorhergehende touristische oder anderweitige Nutzung zu beobachten und daraus naturwissenschaftliche Erkenntnisse zu generieren“, ist in der Vorlage zur Beratung und Entscheidung für die politischen Gremien zu lesen.
Weitestgehend keine Bedenken
Im November 2023 wurde das Verfahren zur ersten Änderung des Landschaftsplans der Stadt Bottrop eingeleitet. Es soll die Ausweisung als Naturschutzgebiet zur Folge haben. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind weitestgehend keine Bedenken eingegangen. Jene, die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragen wurden, konnten bereits von der Verwaltung bearbeitet und in die Vorlage aufgenommen werden. Lediglich der RVR in seiner Funktion als Grundstückseigentümer hat Bedenken geäußert, denn der will auf der Fläche Windkrafträder und Photovoltaikanlagen aufbauen und betreiben.
Entscheiden wird allerdings schlussendlich der Rat. Und der wird am 17. September unter Kenntnisname aller relevanten Informationen sein mehrheitliches Urteil fällen.