Kirchhellen
Foto: aureus GmbH - Aileen Kurkowiak

Städtische Haus- und Badeordnung soll zeitgemäßer werden

Der Bottroper Sport- und Bäderbetrieb (BSBB) stellt die neue Haus- und Badeordnung vor - Seit 1999 wurde sie nicht mehr angepasst

Kirchhellen -

Der Bottroper Sport- und Bäderbetrieb hat in den vergangenen Jahren schon mit vielen Herausforderungen kämpfen müssen. Schwimmschulen und -vereine klagen bereits seit Jahren über nicht ausreichende Wasserzeiten.

Zum einen fehlen räumliche, aber auch zeitliche Kapazitäten. Dass die Schwimmbäder in den vergangenen zwei Jahren Pandemiebedingt oftmals komplett schließen mussten, beziehungsweise nur eingeschränkt öffnen konnten, hat die Situation nur verschärft.

BSBB ist weiterhin um Lösungen bemüht

Auch wenn in den Krisenzeiten versucht wurde, gegenzusteuern, ist das Problem noch lange nicht gelöst. Der TSG Kirchhellen berichtet zum Beispiel von Wartezeiten von bis zu drei Jahren für Nichtschwimmer-Kurse. „Wir sind nach wie vor auf der Suche nach Lösungen -Kooperationen mit privaten Schwimmschulen, mit denen wir innerhalb der Ferien Kurse anbieten können“, nennt Jürgen Heidtmann vom städtischen Sport- und Bäderbetrieb ein Beispiel. Geeignete Fachkräfte sind schwer zu finden. Man sei weiterhin bemüht, versichert der Abteilungsleiter.

Die vergangenen Jahre haben auch gezeigt, dass die Haus- und Badeordnung überarbeitet werden muss. Jürgen Heidtmann hat ein neues Regelwerk verfasst, das weitaus umfangreicher ist als das bisherige. „Die Corona-Pandemie, Personalmangel und auch technische Probleme können dazu führen, dass Bäder geschlossen werden müssen. Dass Schließungen und Einschränkungen jederzeit möglich sind, ist in die neue Ordnung eingeflossen“, so Heidtmann.

Die alte Badeordnung war nicht mehr zeitgemäß

Des weiteren wurde das Hausrecht auf jegliches Badpersonal ausgeweitet. Zuvor war lediglich der Bademeister befugt, davon Gebrauch zu machen. Auf Herausforderungen mit Badegästen könnte aber das gesamte Personal stoßen, führt der Abteilungsleiter weiter aus. In der Vergangenheit sind Burkinis deutschlandweit heiß diskutiert worden. In der neuen Haus- und Badeordnung sind diese ausdrücklich erlaubt. „Manche Formulierungen der alten Ordnung waren nicht mehr zeitgemäß“, betont Heidtmann.

Es habe außerdem vermehrt Privatpersonen gegeben, die entgeltlich Schwimmunterricht in den städtischen Hallenbädern durchgeführt haben. Kinder bis sechs Jahren haben außerdem freien Eintritt: „Leider gibt es Menschen, die das ausgenutzt haben.“ In der neuen Ordnung steht ausdrücklich geschrieben, dass „jede Form der gewerblichen Betätigung in den Einrichtungen der Bäder sowie deren Verkehrsflächen und Außenanlagen (Grundstück) sowie die Erteilung von professionellem Schwimmunterricht, Training und Animation nur nach vorheriger Zustimmung des BSBB gestattet ist.“ Ab dem 1. April soll die neue Haus- und Badeordnung in Kraft treten.

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Valerie Misz

Valerie Misz

v.misz@aureus.de

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