Schermbeck
Foto: Aileen Kurkowiak

Anmeldung der Schulanfänger in Schermbeck

Schon jetzt an das kommende Jahr denken – Alle Informationen rund um die Anmeldung an den Grundschulen für das Schuljahr 2026/27

Schermbeck -

Für alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben (Geburtenzeitraum 1. Oktober 2019 bis einschließlich 30. September 2020) oder bereits früher schulpflichtig geworden sind, aber bisher noch nicht eingeschult wurden, beginnt am 1. August 2026 die Schulpflicht. In NRW ist die Schulwahl – auch bei den Grundschulen (in der Primarstufe) – frei. Verpflichtet zur Aufnahme ist die zum Wohnort nächstgelegene Grundschule.

Seit dem 1. August 2019 gibt es in Schermbeck einen Grundschulverbund bestehend aus einer Grundschule mit zwei Standorten: Die Gemeinschaftsgrundschule Schermbeck mit kath. Teilstandort (Hauptstandort) an der Weseler Straße 12 und die Gemeinschaftsgrundschule Schermbeck mit kath. Teilstandort (kath. Teilstandort) an der Schienebergstege 22.

Im Anmeldebogen kann einer der beiden Standorte als Beschulungswunsch angegeben werden. Im Rahmen eines einheitlichen Anmeldeverfahrens erfolgt die Zuordnung der Kinder zu den verschiedenen Standorten. Die Zuordnung orientiert sich an den Kriterien nach § 46 SchulG NRW (Schulgesetz Nordrhein-Westfalen) und § 1 AO GS (Ausbildungsordnung Grundschule). Im Rahmen dieses Verfahrens kann es im Einzelfall dazu kommen, dass dem Standortwunsch nicht entsprochen werden kann.

Die Anmeldung zur Einschulung findet dann am Hauptstandort statt.

 

Folgende Anmeldetermine sollten sich Eltern mit betroffenen Kindern notieren:

  • Montag, 6. Oktober 2025             in der Zeit von 9 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Dienstag, 7. Oktober 2025            in der Zeit von 9 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Mittwoch, 8. Oktober 2025           in der Zeit von 9 Uhr bis 15:30 Uhr

 

Zur Anmeldung ist das Kind sowie die zugeschickten Unterlagen vollständig ausgefüllt mitzubringen. Vorzulegen sind außerdem die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie der Impfausweis (Masernimpfpflicht).

Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine genaue Terminabsprache gebeten. Die Terminabsprache kann ab Montag, den 8. September 2025 telefonisch unter der Rufnummer (02853) 1605 erfolgen.

An beiden Standorten besteht seit 2006 das Angebot einer Offenen Ganztagsschule (OGS). Aufgrund der hohen Nachfrage wurde in Absprache mit den Schulleitungen und den Kooperationspartnern (Caritas und Diakonie) das Angebot kontinuierlich ausgebaut. Die Anmeldung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme (bis 15 Uhr). Die Betreuung an den Schultagen ist bis 17 Uhr möglich.

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Anmeldeverfahren können mit dem Schulverwaltungsamt der Gemeinde Schermbeck, Frau Ziske, Weseler Straße 2 in 46514 Schermbeck, Rathaus Zimmer 310, telefonisch unter der (02853) 910-310 oder per Email an schulverwaltung@schermbeck.de geklärt werden.

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