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Das ändert sich 2022

Mit dem Jahreswechsel stehen auch Veränderungen an, was Steuern und Gesetze betrifft – Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengetragen

Der 1. Januar gibt in der Regel Anlass für Neuerungen – so oder so. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt auch in diesem Jahr an, was für Änderungen auf uns 2022 zukommen. Diese betreffen sowohl gesundheitliche als auch finanzielle Aspekte.

Allgemeines

Kündigungsfristen bald deutlich kürzer

In den meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen war bisher festgehalten, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Die Konsequenz bei Nicht-Einhalten der Frist: eine Verlängerung des Vertrags um rund 12 Monate. Dies gilt allerdings nicht mehr für Verträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen werden! Verträge dürfen dann grundsätzlich nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Sollte diese Frist verpasst werden, verlängert sich der Vertrag künftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Verbraucher können entsprechend Verträge immer mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das soll vor überlangen Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen schützen.

Finales Aus der Plastiktüte

Lange angekündigt wurde das Verbot der Ausgabe von Plastiktüten im Handel. Die Einweg-Tüte soll ab Januar 2022 endgültig aus dem Einzelhandel verschwinden. Weiterhin erlaubt ist allerdings die Ausgabe von sogenannten Hemdchenbeuteln, die an Obst-, Gemüse- und Frischetheken ausgegeben werden. Außerdem weiterhin erlaubt sind Mehrwegtaschen aus dickerem Kunststoff oder Papier.

Pfandpflicht wird verschärft

Ab dem 1. Januar gilt eine Pfandpflicht für sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und für Getränkedosen. Wer im neuen Jahr zu Säften und alkoholischen Mischgetränken greift, Smoothies in kleinen Plastikflaschen und Dosen kauft oder Gemüse-Shots auf dem Einkaufszettel hat, muss dafür dann 25 Cent Pfand an der Kasse zahlen. Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. Weiter ausgenommen von der Pfandpflicht sind Milchprodukte in Dosen oder Plastikflaschen.

Mehr Geld für Azubis

Auch angehende Azubis dürfen sich 2022 über mehr Geld freuen: Wer sich ab dem nächsten Kalenderjahr für den Beruf seiner Wahl in Handwerk und Betrieb qualifiziert, erhält im ersten Ausbildungsjahr die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 585 Euro im Monat. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es dann Aufschläge. Der Auszubildende erhält 18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent über den Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres. Die Vorgaben zur Mindestausbildungsvergütung gelten nicht für landesrechtlich geregelte Berufe - zum Beispiel Erzieher - sowie für die reglementierten Berufe im Gesundheitswesen.

Gesundheit

Mehr Geld für Pflegebedürftige

Schon ab dem 1. Januar 2022 gibt es in einigen Bereichen der Pflege mehr Geld. Bei der Pflege Sachleistung ab dem Pflegegrad Zwei gibt es beispielsweise fünf Prozent mehr. Diese zusätzliche Leistung dient dazu, bei Körperpflege, Ernährung oder häuslicher Versorgung durch einen Pflegedienst zu unterstützen. Für die Kurzzeitpflege wird der Leistungsbetrag um ganze zehn Prozent angehoben. Auch diejenigen, die in einem Pflegeheim leben, sollen beim Eigenanteil unterstützt werden.

Elektronischer “Krankenschein”

Ab Mitte des Jahres - genauer gesagt ab dem 1. Juli - geht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von den Ärzten und Krankenkassen direkt an den Arbeitgeber. Schon seit vergangenem Oktober erhalten gesetzlich Versicherte meist keinen “gelben Zettel” mehr und die Krankschreibung wird automatisch von der Arztpraxis an die Krankenkasse versendet. Ähnlich wie beim elektronischen Rezept kann es jedoch sein, dass nicht alle Praxen einen pünktlichen Start einhalten.

Männliche Küken dürfen leben

Durch einen Zusatz im deutschen Tierschutzgesetz ist es ab dem 1. Januar verboten, männliche Küken zu töten. Bisher wurden jedes Jahr in Deutschland rund 45 Millionen männliche Küken der Legehennenrassen getötet, da sie sich weder für die Fleisch-, noch für die Eierproduktion eignen. Hier sollte allerdings beachtet werden, dass dieses Gesetz lediglich in Deutschland gilt und aus dem Ausland importierte Eier nicht dieser Regelung unterliegen.

Neue EU-Öko-Verordnung tritt in Kraft

Neue Vorschriften für importierte Bio-Produkte, neue Anforderungen für Erzeuger, Änderungen im Kontrollsystem und eine erweiterte Palette von Produkten, die als Bio-Produkte vermarktet werden können - diese Neuerungen sollen für einen faireren Wettbewerb sorgen und vor Irreführung bei Bio-Produkten schützen.

Finanzen

Corona-Bonus noch bis März steuerfrei

Wer als Arbeitgeber seinen Beschäftigten aufgrund besonderer Belastungen durch die Pandemie einen Corona-Bonus zahlt, ist dieser in Höhe von maximal 1.500 Euro noch bis zum 31. März 2022 steuerfrei. Die 1.500 Euro sind ein steuerlicher Freibetrag – der einmal pro Dienstverhältnis in Anspruch genommen werden kann. Die Auszahlung kann jedoch in mehreren Raten erfolgen. Hat ein Unternehmen seinen Beschäftigten 2020 bereits einen Corona-Bonus von 1.000 Euro gezahlt, kann nun bis zum 31. März 2022 nochmals ein Bonus von 500 Euro gewährt werden.

Benzin und Diesel werden teurer

Der Trend niedriger werdender Spritpreise wird wohl nicht anhalten: Die Konsequenz aus der Anfang 2021 eingeführten CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe, die jährlich angehoben wird, ist eine erneut teurer werdende Rechnung an der Tankstelle. Der Zuschlag für Benzin beläuft sich seit dem 1. Januar auf 8,5 Cent pro Liter, bei Diesel sind es 9,5 Cent. Bisher waren es sieben und acht Cent. Ziel soll es sein, die klimaschädigenden Auswirkungen mithilfe eines höheren Kohlenstoffpreises zu verringern.

Um dies auszugleichen, wurde die Pendlerpauschale für die einfache Wegstrecke pro Arbeitstag um fünf Cent auf 35 Cent pro Kilometer zum 1. Januar 2021 erhöht. Ab Anfang 2022 kann dies in der Steuererklärung für das vergangene Jahr berücksichtigt werden.

Kleine Extras vom Arbeitgeber

Seit Anfang des Jahres wurde die Freigrenze für Extra-Lohnbeigaben vom Arbeitgeber erhöht. Lag die bisherige Freigrenze für Gutscheine, Tankkarten oder ein Jobticket bei 44 Euro im Monat, ist der Lohnbonus ab sofort bis 50 Euro monatlich steuerfrei.

Private Krankenversicherung

Privat Krankenversicherte müssen monatlich zusätzlich zum eigenen Beitrag für die Pflegeversicherung 3,40 Euro zahlen, da private Krankenversicherer einen Zuschlag für die private Pflegeversicherung erheben. Der Zuschlag dient der Finanzierung pandemiebedingter Mehrausgaben und ist bis zum 31. Dezember 2022 gesetzlich begrenzt.

Erhöhter Mindestlohn ab Januar Pflicht

Im Ampel-Koalitionsvertrag ist eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde verabredet. Ein Zeitpunkt der konkreten Umsetzung der Pläne ist bisher unklar. Vorerst gilt also für das aktuelle Jahr aufgrund der Empfehlung der Mindestlohnkommission: Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2022 von derzeit 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 soll er dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden.

Was zunächst ein Plus von 22 Cent gegenüber dem bisherigen Stundenlohn bringt, kann sich als Fallstrick erweisen. Denn weiterhin darf mit einer geringfügigen Beschäftigung nur ein Verdienst von höchstens 450 Euro monatlich erreicht werden. Soll die Beschäftigung weiterhin als 450-Euro-Minijob fortgeführt werden, muss die Arbeitszeit daher ab dem Jahreswechsel neu kalkuliert werden, um unter dem Verdienstdeckel zu bleiben. Ansonsten wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.

Weitere Informationen und einen Überblick über alle weiteren Änderungen im kommenden Jahr finden Sie hier.

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Aileen Kurkowiak

Aileen Kurkowiak

aileen.kurkowiak@aureus.de

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