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Kleingärtner werden

Sie haben eine Mietwohnung ohne Garten oder Balkon? Kein Problem, werden Sie zum Kleingärtner – Die wichtigsten Informationen finden Sie hier

Für viele ist ein Außenbereich zur freien Gestaltung unverzichtbar, doch nicht jeder hat das Glück, eine Wohnung oder ein Haus mit Garten oder Balkon zu bewohnen. Eine Alternative wäre ein Kleingartenverein, bei dem man eine Parzelle pachten und frei gestalten kann. Was hier zu beachten ist und welche Regeln in einem Kleingartenverein herrschen, lesen Sie hier.

Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es ungefähr 120.000 Kleingärten in circa 1600 Kleingartenanlagen. Meist befinden sich diese in städtischen Regionen, in denen viele Menschen auf eigene Gärten am Haus verzichten müssen. Außerdem tragen Kleingärten in sehr bebauten Gebieten nicht nur zur Verbesserung des Wohnumfelds bei, sondern vermitteln außerdem ein Stück Naturnähe und schaffen Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Ein ökologischer und stadtklimatischer Aspekt spielt hier also auch eine Rolle.

Die grüne Oase mitten in der Stadt ist für viele ein Traum, doch ist dieser auch mit vielen Auflagen und Regeln verbunden, die in jedem Fall einzuhalten sind. Über diese Regeln sollte sich allerdings jeder zukünftige Parzellenpächter im Vorhinein informieren, denn grundlegende Regeln sind in den meisten Kleingartenvereinen sehr ähnlich, Unterschiede gibt es allerdings schon. Die wichtigsten allgemeingültigen Verhaltensweisen aus dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Vereinsangehörigkeit

Da ein Kleingartenverein als gemeinnütziger Verein geführt wird, ist für die Nutzung und Pacht eines Kleingartens die Mitgliedschaft im Verein unumgänglich. Sie sollten sich also neben dem Garten an sich auch für das Vereinsleben interessieren, hierzu gehören zum Beispiel gemeinnützige Arbeiten im Verein oder gemeinsame Feste. In der Satzung eines Vereins können Sie im Vorfeld nachlesen, welche Rahmenbedingungen es gibt.

Obst- und Gemüseanbau

Der Kleingärtner ist dazu verpflichtet, mindestens ein Drittel der gesamten Kleingartenfläche für den Anbau von Obst und Gemüse zu nutzen. Welches Obst und Gemüse angebaut wird, spielt dabei keine Rolle. Tut der Pächter dies nicht, kann der Eigentümer des Grundstücks, oft ist das die entsprechende Stadt oder der Bund, das Grundstück zurückfordern. Eine Überprüfung der Nutzfläche erfolgt durch den Vorstand des Kleingartenvereins.

Laubennutzung

Keinesfalls darf der Kleingarten als dauerhafter Wohnort genutzt werden, da dies der kleingärtnerischen Nutzung widersprechen würde. In der häufig dazugehörigen Laube darf nur am Wochenende oder in den Ferien übernachtet werden. Entsprechend ist beispielsweise die Installation von Heizungsanlagen strengstens untersagt.

Tierhaltung

Das Halten und Züchten von Kleintieren, Hühnern, Tauben und anderen Vögeln ist im Kleingarten strengstens untersagt. Haustiere wie Hunde und Katzen dürfen allerdings besuchsweise mitgebracht werden, sofern diese nicht dauerhaft im Kleingarten leben.

Spielgeräte

Die erlaubten Maße von Spielgeräten sind hauptsächlich durch regionale Vorschriften geregelt. Kleine Schaukeln, Rutschen und Sandkästen stellen in der Regel keine Problematik dar. Auch Swimmingpools dürfen bis zu einer individuell festgelegten Größe aufgestellt werden. Es dürfen allerdings keine fest installierten und in das Erdreich eingelassene Pools gebaut werden.

Der eigenen Ruheoase steht also nichts im Wege, sofern der Pächter sich an die geltenden Regeln hält und ein ernsthaftes Interesse am Vereinsleben und dem Anbau von Obst und Gemüse hat. Die Wartelisten für Kleingärten sind allerdings häufig sehr lang und eine entsprechend frühzeitige Anmeldung sollte von Interessenten unbedingt berücksichtigt werden.

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Aileen Kurkowiak

Aileen Kurkowiak

aileen.kurkowiak@aureus.de

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